Veranstaltungssicherheit kostet Geld. Unsicherheit kann noch viel teurer kommen.

Veranstaltungssicherheit kostet Geld. Sei es für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes oder der Umsetzung von Maßnahmen vor Ort. 

Ziel dieser Tätigkeiten ist es, die Sicherheit zu erhöhen oder anders gesagt: die Verletzungsgefahr von Besucherinnen und Besucher zu reduzieren (dieser Beitrag fokussiert sich auf die Sicherheit von BesucherInnen).


Dies erfolgt zum einem aus ethischer Verantwortung, zum anderen aus Eigenschutz. Jeder Personenschaden bei einer Veranstaltung kann für den/die VeranstalterIn zu hohen Schadenersatz- und/oder Schmerzengeldzahlungen führen.

Wann VeranstalterInnen haften

Als VeranstalterIn haben Sie, abgesehen von der ethischen Verpflichtung, auch eine gesetzliche Verpflichtung, sich um die Sicherheit Ihrer BesucherInnen zu kümmern (Schutzpflichten). D.h. Sie müssen angemessene Vorkehrungen zum Schutz all jener Personen treffen, deren Rechtsgüter durch Ihre Veranstaltung verletzt werden können. Hierbei müssen Sie nicht jede erdenkliche Gefahr für Leben und Gesundheit berücksichtigen, jedoch jene konkrete Gefahren, die tatsächlich auf ein zumutbares Ausmaß reduziert werden können. 


Ebenso ist in diesem Zusammenhang auf die Dokumentation der Maßnahmen zu achten. Es besteht zwar prinzipiell keine Dokumentationspflicht. Je konkreter Sie jedoch nachweisen können, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben, um vorhersehbare Gefahrenquellen zu beseitigen, desto eher wird es Ihnen gelingen, eine Haftung zu vermeiden. Aus diesem Grunde ist auf eine detaillierte und nachvollziehbare Risikobeurteilung sowie -bewältigung und Darstellung der Maßnahmen zu achten. Dies unabhängig der Veranstaltungsart und Veranstaltungsgröße.


Die alleinige Einhaltung von Veranstaltungsgesetzen, -verordnungen, Bewilligungen und Auflagen befreit Sie übrigens nicht gänzlich von Haftungen. Diese stellen lediglich das anzuwendende Mindestmaß an Sorgfalt dar.

Was Personenschäden kosten

Wenn ein Personenschaden bei Ihrer Veranstaltung eintritt müssen Sie, sofern Sie die gebotene Sorgfalt (siehe oben) außer Acht gelassen haben, die geschädigte Person so stellen, wie diese/r ohne das schädigende Ereignis stehen würde. § 1325 ABGB besagt

Wer jemanden an seinem Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten des Verletzten; ersetzet ihm den entgangenen, oder wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst und bezahlt ihm auf Verlangen überdies ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld“.


Schmerzengeld

Die Höhe des Schmerzengeldes wird in Österreich in der Regel in Tagessätzen bemessen. Für eine grobe Orientierung können die folgenden Beträge herangezogen werden:

  • leichte Schmerzen: € 100 – 110 pro Tag 
  • mittlere Schmerzen: € 200 – 220 pro Tag
  • schwere Schmerzen: € 300 – 330 pro Tag

Diese Beträge erlauben eine erste grobe Orientierung, welche Höhe an Schmerzengeld zu erwarten ist. Zur besseren Einschätzung werden untenstehend vergangene Schmerzengeldbemessungen in Österreich dargestellt. Dies erlaubt eine grobe Zuordnung von Verletzungsausmaß und dem jeweilig zugesprochenem Schmerzengeld.*

*Die dargestellten Beträge sind nicht in inflationsbereinigt und können daher heute entsprechend höher ausfallen. So hat z.B. der Oberste Gerichtshof im Jahr 2011 das bisherig höchste zugesprochene Schmerzengeld, basierend auf dem Verbraucherpreisindex, von € 218.000 auf € 266.000 erhöht (3 Ob 128/11 m).


  • Brustkorbprellung: € 100 – € 799,-
  • Verlust eines Zahnes und Verletzung im Bereich der Lippe: € 1.700,-
  • Bruch des Brustbeines, leichte Zerrung der Halswirbelsäule: € 3.500,-
  • Schmerzhafte Augenverletzung, beidseitiger Tinnitus: € 4.000,-
  • Bruch zweier Rippen und Schürfwunden: € 4.500,-
  • Bruch des Außenknöchels: € 7.800,-
  • Kniegelenksverletzung: € 14.000,-
  • Bruch des Schulterblattes, chronische Beschwerden an Ellbogengelenk infolge der Prellungs- oder Stauchungsverletzungen: € 14.600,-
  • Trauma des rechten Beins mit Brüchen und Kniegelenksverletzung: € 38.000,-


Heilungskosten & Verdienstentgang

Heilungskosten und Verdienstentgang sind zusätzlich zum Schmerzengeld zu leisten. Diese sind individuell zu bemessen und können daher an dieser Stelle nicht allgemein gültig ausgeführt werden.


Es lässt sich jedoch bereits erahnen, was es wirtschaftlich bedeuten kann, wenn man einer Person entstandenen und eventuell sogar zukünftigen Verdienstentgang ersetzen muss. Die Beträge können in schwindelerregende Höhen gehen.


Aus der Betrachtung der Zahlen im Abschnitt "Schmerzengeld" kann schlussgefolgert werden, dass, bei Eintreten eines Personenschadens, sehr hohe Zahlungen möglich sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich diese Beträge auf eine Person beziehen. Im Zuge einer Veranstaltung betrifft eine Gefahr jedoch häufig eine Vielzahl an Personen. Das heißt, die oben dargestellten Beträge können sich noch vervielfachen.

 

Untenstehend eine (sehr kurze) Aufistung an vergangenen Eventtragödien mit einer Vielzahl an verletzten und leider getöteten Personen:

  • Hillsborough (UK): 94 getötete und 766 verletzte Personen
  • Innsbruck (A): 5 getötete und 5 verletzte Personen
  • Duisburg (D): 21 getötete und 541 verletzte Personen
  • Shanghai (CN): 36 getötete und mehr als 40 verletzte Personen
  • Lorne (AUS): 80 verletzte Personen
  • Turin (ITA): 1 getötete und 1.526 (!) verletze Personen


Für die Darstellung der möglichen Höhe an Schadenersatzverpflichtungen sei an dieser Stelle exemplarisch das Veranstaltungsunglück in Innsbruck (A) mit 5 getöteten und 5 verletzten Personen herangezogen. In diesem Fall wurden insgesamt € 10.833.619,88 an Schadenersatzzahlungen geleistet (OGH, 2006).

Und die Veranstalterhaftpflichtversicherung?

"Aber dafür habe ich ja eine Veranstalterhaftpflichtversicherung!" hört man öfters in diesem Zusammenhang. Kann richtig sein - muss aber nicht. Bei Vorsatz oder bei schweren Verfehlungen (wie z.B. der Verstoß gegen ein Veranstaltungsgesetz) wird die Veranstalterhaftpflichtversicherung aller Voraussicht nach die Deckung verweigern. Das heißt sie müssen die Kosten selber tragen.

Zusammenfassung

Veranstaltungssicherheit kostet Geld. Ja, das stimmt. Aber Personenschäden bei Veranstaltungen können wesentlich höhere und ausgesprochen empfindliche Schadenersatzzahlungen für VeranstalterInnen nach sich ziehen. Um einer eventuellen Haftung zu entgehen müssen VeranstalterInnen die jeweilige Gesetzgebung (Veranstaltungsrecht) kennen sowie angemessene Schutzvorkehrungen treffen und diese auch dokumentieren.


In diesem Zusammenhang erlauben wir uns, Ihnen die folgenden Onlinekurse zu empfehlen:

Martin Bardy ist Experte für Sicherheit bei Veranstaltungen. Sicherheitskonzept. Crowd Management. Räumungskonzept

Über den Autor

Prof. (FH) Martin Bardy MA, BEd, BA, MBA ist Geschäftsführer von siflux - Event Safety Management. Er arbeitet tagtäglich für die Sicherheit bei Veranstaltungen. Seine Spezialgebiete sind das Verfassen von Sicherheitskonzepte, Räumungskonzepte, Notfallpläne, Crowd Management und Arbeitnehmer:innenschutz (gemäß ASchG).


Er gewann 2022, 2021 und 2020 den Austrian Event Award in der Kategorie: Beste Eventsicherheit.


Er betreut Veranstaltungen in der Größenordnung von 150 bis 200.000 Personen in den unterschiedlichsten Eventbereichen (Musikfestivals, Brauchtumsveranstaltungen, Firmenveranstaltungen, Kongresse, Sportveranstaltungen, etc.).


Er ist externer Lektor an Fachhochschulen und Universitäten zu den Themen "Sicherheit bei Veranstaltungen" und "Crowd Management".


Martin Bardy studierte Crowd Safety Management an der Buckinghamshire University in der Nähe von London. Er graduierte mit der höchsten Auszeichnung "First-class honours" als Jahrgangsbester. Weitere Studien ("Sport- und Eventmanagement", "Wirtschafts- und Organisationspsychologie") runden sein Profil ab.

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