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Crowd Management

Was ist Crowd Management?

Crowd Management. Der Begriff klingt nach Megafon und Menschenmasse. Tatsächlich ist es das Gegenteil: eine Planungsdisziplin, die längst im österreichischen Veranstaltungsrecht angekommen ist, ohne dass sie im Gesetzestext so genannt wird.

Dieser Artikel erklärt, was Crowd Management ist - und was es ausdrücklich nicht ist. Er grenzt die drei oft synonym verwendeten Begriffe Crowd Safety Management, Crowd Management und Crowd Control voneinander ab, zeigt, wo das Thema im österreichischen Recht steht, und erklärt, warum gute Planung im Vorfeld den Bedarf an reaktiven Maßnahmen vor Ort reduzieren kann.

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Definitionen - die drei Begriffe auf einen Blick

Crowd Safety Management - die übergeordnete Disziplin, die Planung, Durchführung und reaktive Maßnahmen umfasst - mit klarem Vorrang der präventiven Planung vor reaktiven Maßnahmen.

Bezeichnung der Disziplin. Charakter nach Cabinet Office (2009).

Crowd Management - die systematische Planung sowie Beobachtung und Steuerung geordneter Bewegungen und Ansammlungen von Menschen.

Fruin (1993/2002). Eine eigene, inhaltlich verwandte Definition enthält ANSI ES1.9-2026.

Crowd Control - die Einschränkung oder Begrenzung von Gruppenverhalten. Kann geplanter Teil eines Crowd Management Plans sein oder ungeplante Reaktion auf eine bereits entstandene Problemsituation.

Fruin (1993/2002). ANSI ES1.9-2026: „Crowd control is what one tries to regain when the crowd management plan has been unsuccessful.“

Crowd Safety Management, Crowd Management und Crowd Control - die saubere Trennung

Im deutschsprachigen Sprachgebrauch werden die drei Begriffe oft synonym verwendet. In der Fachliteratur sind sie es nicht. Die wichtigste Trennung ist die zwischen Crowd Management und Crowd Control:

„Although the terms crowd management and crowd control are often used interchangeably, there are important differences. Crowd management is defined as the systematic planning for, and supervision of, the orderly movement and assembly of people. Crowd control is the restriction or limitation of group behavior. … Crowd control may be part of a crowd management plan, or occur as an unplanned reaction to a group problem.“

Fruin, J. J. (2002). The Causes and Prevention of Crowd Disasters. Ursprünglich First International Conference on Engineering for Crowd Safety, London 1993.

Der amerikanische Fußgängerforscher John J. Fruin hat diese Trennung 1993 formuliert. Sie ist heute internationaler Standard. Auch der US-amerikanische Standard ANSI ES1.9-2026 trennt die beiden Begriffe, formuliert die Definitionen aber mit eigenen Worten. Auch der einflussreiche britische Cabinet-Office-Bericht folgt dieser Logik:

„Remember that crowd management is preferable to crowd control - prevention is better than cure. Ensure management is well-planned and well-organised, in order to anticipate and prevent - or quickly resolve - problems. Try to use crowd control methods only as a last resort.“

Cabinet Office (2009). Understanding Crowd Behaviours: Guidance and Lessons Identified. S. 13. Challenger, Clegg & Robinson, Emergency Planning College.

Crowd Safety Management ist der Schirmbegriff über beidem. Er bezeichnet die Disziplin selbst - im englischen Sprachraum als eigene akademische Ausbildung etabliert. Unser Geschäftsführer Martin Bardy hat Crowd Safety Management in England studiert. Crowd Safety Management umfasst sowohl die präventive Planung (Crowd Management) als auch die restriktiven Maßnahmen (Crowd Control), wobei die Disziplin der Vorbeugung den Vorrang vor restriktiven Maßnahmen einräumt.

In der Praxis hängt die Trennung zwischen Crowd Management und Crowd Control an einer Rollenfrage. Crowd Control wird in aller Regel vom Ordnerdienst vor Ort umgesetzt - von jenen Personen also, die Bereiche sperren, Wege umleiten oder Anweisungen durchgeben. Das sind nicht nur Sicherheitsdienste: Oberösterreich und die Steiermark zählen alle Personen mit ordnender Funktion zum Ordnerdienst, von der Kartenkontrolle bis zur Platzanweisung (§ 2 Z 6 Oö. VSVO und § 34 Abs 2 der Steiermärkischen Veranstaltungsverordnung 2026, kurz StVVO). Geplant werden diese Maßnahmen aber auf der Ebene des Crowd Managements: Eine vorab definierte Bereichssperre, sobald die maximale Personendichte erreicht ist, ist nichts anderes als eine Crowd Control Maßnahme - aber eine, die einer im Crowd Management Plan festgelegten räumlichen Planung (z. B. wie Abstrom bei aufrechter Sperre ermöglichen?) sowie Auslösekriterium folgt. Genau das meint Fruin mit „Crowd control may be part of a crowd management plan“.

Eine anschauliche Visualisierung dieser Trennung liefert der US-amerikanische Standard ANSI ES1.40-2023: Crowd Management ist demnach kein einzelner Punkt, sondern ein Spektrum - von Aufgaben der Gästebetreuung am einen Ende bis hin zu Crowd Control am anderen Ende.

„Substantively, event security occupies a middle ground in the spectrum of crowd management activity between guest services and crowd control. … Crowd control occupies the far end of the crowd management spectrum.“

ANSI ES1.40-2023. Event Safety - Event Security. ESTA/Event Safety Alliance.

Warum gutes Crowd Management überhaupt nötig ist

Die hartnäckigste Fehlannahme über Menschenmengen lautet, dass Menschen in der Masse die Kontrolle verlieren - dass „Massenpanik“ ausbricht und Tragödien deshalb passieren, weil Besucher:innen sich irrational verhalten. Diese Sicht ist in der modernen Crowd Science seit Jahrzehnten widerlegt. Sie hält sich trotzdem - auch in Teilen der Sicherheitsbranche sowie vor allem bei Medien. Selbst der US-Standard ANSI ES1.9-2026 gibt die sogenannte „10-80-10“-Theorie wieder, nach der ein kleiner Teil der Menschen in einer Krise reagiert wie im Film: „the remaining few will panic like we see in movies“.

Warum der Mythos der „Massenpanik“ so hartnäckig ist

Der Begriff „Massenpanik“ hat ein gefährliches Eigenleben. Er taucht in fast jedem Medienbericht auf, wenn bei einer Veranstaltung etwas schiefgelaufen ist - obwohl der Begriff das, was tatsächlich passiert, sprachlich grob daneben benennt. Das ist kein Zufall. Drei Mechanismen halten den Begriff am Leben.

Erstens entlastet er die Verantwortlichen. Wenn eine Menge „in Panik gerät“, ist die Tragödie das Ergebnis irrationaler Besucher:innen - nicht das Ergebnis einer schlechten Planung oder eines unzureichenden Crowd Managements. Drury (2011) formuliert es scharf: „To locate the cause of the tragedy in the inherent foolishness and selfishness of the crowd is to absolve oneself of responsibility.“

Zweitens passt das Bild der „panischen“ Masse zur klassischen, im 19. Jahrhundert wurzelnden Theorie zu Menschenmengen - allen voran Gustave Le Bons „Psychologie der Massen“ (1895), die Menschen in Gruppen pauschal als gefährlich und irrational beschreibt. Diese Tradition ist sozialwissenschaftlich seit Jahrzehnten widerlegt (Reicher 1984, Drury 2011, Barr et al. 2023). Sie hat sich aber in der Alltagssprache und in vielen Medienpublikationen festgesetzt.

Drittens fehlt im Deutschen ein eingängiger Alternativbegriff. „Crowd Crush“ beschreibt das physikalische Phänomen korrekt, ist aber kein etabliertes deutsches Wort. „Massenunglück“ ist neutral, sagt aber nichts über die Mechanik. „Gedränge“ trivialisiert. Solange kein deutscher Fachbegriff verfügbar ist, greifen Medien zur Notlösung „Massenpanik“ - und tradieren damit eine falsche Erklärung.

Im deutschsprachigen Raum adressieren Laura Künzer und Gesine Hofinger (Bevölkerungsschutz 1/2014, BBK) diese Tradition explizit aus psychologischer Sicht und plädieren für eine differenzierte Betrachtung von Besucher:innenverhalten in Krisensituationen.

Was tatsächlich in Crushes passiert

Crowd Crushes - also lebensgefährliche Verdichtungen in Menschenmengen - sind primär ein physikalisches Phänomen, kein psychologisches. Schon ab etwa 2 Personen pro Quadratmeter ist die Bewegungsfreiheit in einer gehenden Menge stark eingeschränkt. Ab etwa 4 bis 5 Personen pro Quadratmeter können sich Stauungen schnell aufbauen, und die Sturzgefahr steigt. Ab etwa 7 Personen pro Quadratmeter verhält sich die Menge fast wie eine Flüssigkeit, in der einzelne Personen passiv mitgetragen werden.

„At occupancies of about 7 persons per square meter the crowd becomes almost a fluid mass. Shock waves can be propagated through the mass sufficient to lift people off of their feet and propel them distances of 3 m (10 ft) or more.“

Fruin (2002). The Causes and Prevention of Crowd Disasters.

Die Todesursache in einem Crowd Crush ist in den meisten Fällen traumatische Asphyxie: der Brustkorb kann sich gegen den umgebenden Druck nicht mehr ausdehnen, die Atmung kollabiert. Ein medizinisches Editorial zum Itaewon-Crush in Seoul am 29. Oktober 2022 fasst den Wissensstand zu den Verletzungsmechanismen zusammen (Chang et al. 2024). Es verweist auf eine Studie, nach der bei einem erwachsenen Mann schon 2.550 Newton statischer Brustdruck - etwa 260 Kilogramm - ausreichen, um einen instabilen Brustkorb zu verursachen. Unter den 159 Todesopfern des Itaewon-Crush waren überproportional viele Frauen und Personen kleinerer Statur.

Was Menschen in Mengen tatsächlich machen

Die sozialpsychologische Forschung der letzten 40 Jahre hat ein anderes Bild gezeichnet als das landläufige Klischee. Menschen in Mengen verlieren ihre Identität nicht - sie wechseln von einer persönlichen zu einer sozialen Identität und orientieren sich an geteilten Normen (Reicher 1984, Drury & Reicher 2009). Auch in Notlagen bleibt ihr Verhalten meist geordnet, hilfsbereit und koordiniert, und viele suchen dabei die Nähe vertrauter Personen wie Familie und Freund:innen (Cabinet Office 2009).

„We gain little and lose a lot by use of the terms ‚mass panic‘ and ‚stampede‘ to describe mass fleeing behaviour. They obscure more than they reveal about collective psychology in stressful events.“

Drury, J. (2011). Why do „stampedes“ happen at crowd events? The crowd (Blog), 23. Januar 2011.

Auch in der Brandforschung ist diese Position längst Konsens. Forscher:innen der National Fire Protection Association (USA), des National Research Council Canada und der Deakin University (Australien) halten 2009 fest: „Panik“ im Sinn irrationalen Verhaltens ist bei Bränden sehr selten. Was als „Panik“ beschrieben wird, ist meist Angst oder starke Anspannung, das tatsächliche Verhalten der Betroffenen dagegen meist logisch und angemessen (Fahy, Proulx & Aiman 2009).

Eine Studie aus dem Jahr 2022 untersuchte in zwölf Versuchsreihen mit insgesamt 252 Teilnehmenden, wie sich Gruppen mit und ohne Menschen mit Behinderung durch eine Engstelle bewegen: Die Teilnehmenden stimmten sich vor der Engstelle aktiv ab - sie kommunizierten, etwa mit Gesten, und ließen einander den Vortritt. Personen ohne Behinderung blieben dabei näher an Nachbar:innen mit Behinderung als an anderen (Geoerg et al. 2022, Scientific Reports).

„Gutes Crowd Management beginnt mit der Annahme, dass Menschen nicht irrational sein werden. Es beginnt mit der Annahme, dass Menschen, basierend auf den Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen, vernünftig agieren - und dass es die Aufgabe der Planung ist, ihnen eine Umgebung zu bauen, in der ihr vernünftiges Verhalten zu einem sicheren Veranstaltungsverlauf führt.“

Prof. (FH) Martin Bardy MA, BEd, BA, MBA

Wo Crowd Management im österreichischen Recht steht

Der Begriff Crowd Management taucht in keinem österreichischen Veranstaltungsgesetz wörtlich auf. Die einzelnen Bestandteile des Crowd Managements stehen aber sehr wohl in den Gesetzen - verteilt auf neun Landesgesetze, einige Veranstaltungsstätten-Verordnungen und die OIB-Richtlinie 4 als baurechtlicher Stand der Technik.

Wien - die explizitesten Crowd Management Bestandteile

Das Wiener Veranstaltungsgesetz verlangt in § 31 ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen, wenn mehr als 5.000 Besucher:innen gleichzeitig teilnehmen können. Der Mindestinhalt nach § 31 Abs 2 ist ein direktes Crowd Management Pflichtenheft:

(…)

  • Z 4: Lenkung der Besucher:innenströme
  • Z 5: Zufahrts- und Zutrittskontrollen
  • Z 6: Personenzählsystem
  • Z 7: Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Personenschäden
  • Z 8: Technische Maßnahmen zur Weitergabe von Informationen an die Besucher:innen

(…)

Die Ziffern 4, 5, 6 und 8 sind Crowd Management wie aus dem Lehrbuch: Personenstromlenkung, Zugangsmanagement, Crowd Monitoring (Personenzählung) und Information/Kommunikation an die Menge. Diese Fachbegriffe verwendet das Wiener Gesetz nicht. Die Erläuterungen zum Gesetz beschreiben aber genau das: Die Inhalte nach Z 3 bis 6 sollen das sichere Betreten und Verlassen sowie „Maßnahmen gegen eine Überfüllung der Veranstaltungsstätte“ gewährleisten, wenn nötig schon vor dem Eingang, etwa mit „Vereinzelungsanlagen“. Zu Z 8 nennen die Erläuterungen ausdrücklich „eine Personenstromlenkung und eine Informationsweitergabe“. Seit 1. Juli 2026 gehören zum Mindestinhalt außerdem ein Awarenesskonzept, sofern die Awareness-Pflicht greift (Z 11), und Maßnahmen, um schwer einsehbare Bereiche im Freien bei fehlendem Tageslicht ausreichend auszuleuchten oder unzugänglich zu machen (Z 12). Mehr dazu im Beitrag Awareness-Konzept für Veranstaltungen: Pflicht in Wien seit 1. Juli 2026.

Die Schwelle von 5.000 Personen ist dabei keine Untergrenze. Bei Veranstaltungen mit besonderem Gefahrenpotenzial kann die Behörde ein Sicherheitskonzept auch bei weniger Personen verlangen (§ 31 Abs 1 Wr. VG). Als Beispiel nennen die Erläuterungen Veranstaltungen, bei denen „im Bereich der Zugangs- und Abgangswege oder in deren Nahebereich mit einer hohen Personendichte gerechnet werden kann“.

Die anderen Bundesländer

Die übrigen Bundesländer verankern Crowd Management meist weniger explizit. Eine Ausnahme ist die Steiermark: Ihre Veranstaltungsverordnung von 2026 enthält einen Mindestinhalt, der großteils wortgleich mit dem Wiener ist (§ 38 Abs 2 StVVO). Die wichtigsten Stellen:

BundeslandRelevante Stellen zu Crowd Management
Wien§ 31 Wr. VG - Sicherheitskonzept-Pflicht, wenn mehr als 5.000 Besucher:innen gleichzeitig teilnehmen können, bei besonderem Gefahrenpotenzial auf Verlangen der Behörde auch darunter (Abs 1). Mindestinhalt nach Abs 2 unter anderem Z 4 (Lenkung der Besucher:innenströme), Z 5 (Zufahrts- und Zutrittskontrollen), Z 6 (Personenzählsystem), Z 8 (Information an Besucher:innen). Dazu § 22 Abs 3 (3 P/m² für sonstige Stehplätze als Berechnungswert für den Fassungsraum) und § 22 Abs 4 (Personenzählsystem)
Niederösterreich§ 5 Z 9 NÖ Veranstaltungsgesetz - drei Konzepte als Teil jeder Anmeldung: sicherheits-, brandschutz- und rettungstechnisches Konzept. § 3 Abs 3 - die angegebene Höchstzahl gleichzeitig anwesender Besucher:innen ist durch geeignete Maßnahmen einzuhalten
Oberösterreich (Oö. VSVO)§ 2 Z 1 - max. 3 P/m² in Steh- und Sitzplatzbereichen. § 2 Z 6 - Ordnerdienst mit mindestens einer Person pro 100 erwarteten Besucher:innen, sofern der Bescheid nichts anderes vorschreibt
Salzburg (2026)§ 14 Abs 1 lit e iVm § 3 Abs 2 S.VAG 2026 - Sicherheitskonzept-Pflicht für Großveranstaltungen, also wenn mehr als 2.000 teilnehmende Personen gleichzeitig erwartet werden. Inhalt im Gesetz nicht näher festgelegt. § 14 Abs 3 - Auflagen möglich, etwa ein Ordnerdienst bei Sportveranstaltungen mit mehr als 3.000 erwarteten teilnehmenden Personen
Steiermark§ 3 Abs 1 Z 4 StVAG - bauliche und organisatorische Maßnahmen zur „Panikprävention“. § 5 Abs 1 StVAG - ausreichender Ordnerdienst, wenn Veranstaltungsart und erwartete Personenzahl eine Gefährdung erwarten lassen. § 38 StVVO - Sicherheitskonzept-Pflicht bei mehr als 5.000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmer:innen, außer die Veranstaltung ist schon von einem bewilligten Konzept der Veranstaltungsstätte umfasst. Mindestinhalt nach Abs 2 unter anderem Z 4 (Lenkung der Teilnehmer:innenströme), Z 5 (Zufahrts- und Zutrittskontrollen), Z 6 (Personenzählsystem), Z 8 (Information an Teilnehmer:innen). § 1 Abs 9 StVVO - Veranstaltungsstätten mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehr als 5.000 Teilnehmer:innen brauchen selbst ein Sicherheitskonzept, bereits bewilligte Stätten binnen zwei Jahren ab 30. Juli 2026 (§ 58 Abs 2 StVVO). § 5 Z 3 StVVO - 3 P/m² auf Stehplätzen. § 6 StVVO - Personenzählsystem verpflichtend. § 34 StVVO - Ordnerdienst, grundsätzlich eine Person je 100 erwartete Personen. § 37 StVVO - Sektoren oder Blöcke mit höchstens 5.000 Personen, wenn eine Gefährdung zu erwarten ist
Tirol§ 6a TVG - sicherheits- und rettungstechnisches Konzept bei mehr als 1.500 gleichzeitig erwarteten Besucher:innen oder Teilnehmer:innen, Mindestinhalt unter anderem Angaben zum Ordnerdienst (Abs 2). § 18 Abs 2 TVG - befugter Ordnerdienst per Bescheid, wenn mehr als 3.000 Besucher:innen gleichzeitig erwartet werden
BurgenlandBegriffe Crowd Management und Sicherheitskonzept kommen nicht vor. § 10 Abs 6 Bgld. Veranstaltungsgesetz - bei Sportveranstaltungen Ordnerdienst per Bescheid, unter anderem wenn mehr als 3.000 Besucher:innen erwartet werden. Nach Abs 7 hat der Ordnerdienst bestimmten Personen den Zutritt zu verwehren, etwa bei Alkohol- oder Drogeneinfluss
KärntenBegriffe Crowd Management und Sicherheitskonzept kommen nicht vor. § 3 Abs 4 K-VAG 2010 - ausreichender Ordnerdienst, wenn Art der Veranstaltung und erwartete Besucherzahl eine Gefährdung erwarten lassen. § 21 Abs 1 - bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen kann die Behörde unter anderem eine höchstzulässige Besucherzahl festlegen
VorarlbergBegriffe Crowd Management und Sicherheitskonzept kommen nicht vor. § 2 Abs 4 Vorarlberger Veranstaltungsgesetz - „der Art und dem Umfang der Veranstaltung entsprechende Ordnerdienste“ sind einzurichten

Tabelle 1: Crowd Management relevante Stellen in den österreichischen Veranstaltungsgesetzen (Stand 2026).

Wichtig: Auch in den Bundesländern ohne explizite Sicherheitskonzept-Pflicht gilt der Stand der Technik. Unabhängig vom Veranstaltungsrecht stellt das Baurecht Anforderungen an Versammlungsstätten. Die OIB-Richtlinie 4, eine bautechnische Richtlinie, die über die Bauvorschriften der Länder verbindlich wird, verlangt bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucher:innen ein Sicherheitskonzept. Dazu gehören klassische Crowd Management Themen: Gefährdungsszenarien wie „unkontrollierter Besucherzustrom“, darauf abgestimmte Maßnahmen, etwa Zugangskontrolle oder Blockbildung für Stehplätze, und Angaben zum Ordnerdienst. Je nach Bundesland ist die Ausgabe 2019 oder 2023 maßgeblich, diese Anforderungen sind in beiden gleich. Sie gelten für das Bauwerk, also etwa die Halle oder das Stadion, und nicht unmittelbar für die einzelne Veranstaltung. Die ÖNORM EN 13200-8 (Zuschaueranlagen - Sicherheitsmanagement) sieht für Veranstaltungen in Zuschaueranlagen ein Sicherheitskonzept vor. Ihre wesentlichen Prinzipien gelten laut Einleitung für sämtliche Veranstaltungen, unabhängig von der Größe. Zugleich hält die Einleitung fest, dass je nach Größe der Veranstaltung nicht alle Prozesse und Verfahren geeignet sind. Die meisten Veranstaltungsstätten-Verordnungen verweisen ausdrücklich auf technische Normen und Richtlinien. Auch wo das Veranstaltungsgesetz schweigt, ziehen Behörden und Sachverständige ÖNORM und OIB-Richtlinien als Stand der Technik heran.

Stichwort „Panikprävention“ in der Steiermark

Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz verlangt in § 3 Abs 1 Z 4 wörtlich, dass Veranstalter:innen „durch bauliche und organisatorische Maßnahmen für eine Panikprävention zu sorgen“ haben. Die Steiermark ist damit nicht allein: Auch das K-VAG 2010 (§ 9 Abs 5 lit a Z 6), die Salzburger Veranstaltungsstätten-Verordnung (§ 89 Z 2) und die TRVB 119 O verwenden „Panik“ als Szenario. Aus fachlicher Sicht ist „Panik“ ein problematischer Begriff - die moderne Crowd Science benennt das, was bei einem kritischen Vorfall passiert, präziser als physikalische Verdichtung in Verbindung mit Kommunikations- und Informationsversagen. Praktisch deckt die Steiermärkische Formulierung trotzdem genau das ab, was Crowd Management leisten soll: vorausschauende räumliche Gestaltung und organisatorische Vorkehrungen, damit gefährliche Verdichtungen gar nicht erst entstehen.

Die zwei wichtigsten Modelle im Crowd Management

RAMP - Routes, Areas, Movement, Profile

Das RAMP-Modell wurde von Prof. G. Keith Still entwickelt und ist in seinem Standardwerk Introduction to Crowd Science (CRC Press, 2014) ausführlich beschrieben. Es strukturiert die Analyse einer Veranstaltung in vier Perspektiven:

  • Routes (Wege): Welche Wege nutzen die Besucher:innen? Zugänge, Zirkulationswege, Ausgänge.
  • Areas (Flächen): Welche Flächen stehen zur Verfügung - Stehplätze, Sitzplätze, Versorgungs- und Erholungsbereiche?
  • Movement (Bewegung): Wie bewegen sich Besucher:innen über die Veranstaltungsphasen - Anreise, Einlass, Aufenthalt, Abstrom?
  • Profile (Profil): Welches Profil hat das Publikum - Alter, Erfahrung, Erwartung, voraussichtliches Verhalten?

DIM-ICE - drei Gestaltungsebenen über drei Phasen

Ebenfalls von Still entwickelt, ergänzt das DIM-ICE-Modell die räumliche und zeitliche Strukturierung. Es kombiniert drei Gestaltungsebenen (Design, Information, Management) mit den drei Phasen einer Veranstaltung (Ingress, Circulation, Egress).

Der US-amerikanische Standard ANSI ES1.9-2026 ergänzt dieses Modell um eine vierte Dimension - die Erwartungen der Besucher:innen - und führt es als DIME-ICE. ANSI beschreibt bei „Erwartungen“ zwei Facetten: Aus Sicht der Menge prägen sie, was Menschen wahrnehmen und worauf sie reagieren - Confirmation Bias und Normalcy Bias sorgen dafür, dass Notfallsituationen oft erst spät erkannt werden, weil sich Besucher:innen aufs Erwartete eingestellt haben. Aus Sicht der Veranstalter:innen sind Erwartungen das, was sich über das Publikum vorhersehen lässt - Demografie und Verhalten - und was deshalb in die Risikoplanung gehört. Die Bereitschaft der Besucher:innen, Hinweisen aus Gestaltung, Information und Management zu folgen, ist laut ANSI für einen Crowd Management Plan mindestens so wichtig wie berechnete Flussraten oder Personendichten.

Personendichte - die zentrale Kenngröße

Wenn Crowd Management eine zentrale Kenngröße hat, dann ist es die Personendichte: die Anzahl der Personen pro Quadratmeter in einem definierten Bereich. Sie bestimmt, ob sich Besucher:innen wohl fühlen, eingeschränkt sind oder in Gefahr geraten.

John J. Fruin hat in seinem 1971 erschienenen Werk Pedestrian Planning and Design sechs Service-Levels (A bis F) definiert, die für Fußgängerströme heute weltweit als Referenz dienen. Bei Service-Level A bewegen sich Personen frei und wählen ihre Geschwindigkeit ohne Beeinträchtigung. Bei Level F steht der Fußgängerfluss kurz vor dem völligen Zusammenbruch - die Bewegung kommt zum Erliegen.

Für die Sicherheitsplanung relevant sind nicht nur die Service-Levels, sondern auch die kritischen Dichtegrenzen:

DichteWas passiertQuelle
ab ~2 P/m²Flussrate erreicht ihr Maximum und sinkt danach, Bewegungsfreiheit stark eingeschränktFruin (1971)
ab ~4-5 P/m²Stauungen bauen sich schnell auf, Sturzgefahr steigtHelbing & Mukerji (2012)
ab ~7 P/m²Menge verhält sich fast wie eine Flüssigkeit, Druckwellen können Personen über mehrere Meter versetzen („crowd turbulence“ oder „crowd quake“)Fruin (2002), Helbing & Mukerji (2012), Moussaïd et al. (2011)

Tabelle 2: Kritische Personendichten nach der internationalen Fachliteratur.

In Österreich werden diese Werte durch konkrete Vorgaben in den Veranstaltungsgesetzen, Veranstaltungsstätten-Verordnungen und Bautechnik-Richtlinien flankiert. Das Wiener Veranstaltungsgesetz legt in § 22 Abs 3 für die Berechnung des höchstzulässigen Fassungsraums bei sonstigen Stehplätzen 3 Personen pro Quadratmeter fest, wobei Verkehrs- und Fluchtwege nicht mitgerechnet werden. Für Sitzplätze in Reihen gelten 2 P/m², für Sitzplätze an Tischen 1 P/m² der verfügbaren Veranstaltungsfläche, für Stehplätze auf Stufenreihen 2 Personen je Laufmeter. Diese Werte gelten, soweit die Eignungsfeststellung der Veranstaltungsstätte keinen anderen Fassungsraum bewilligt. Die Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung (Oö. VSVO) enthält in § 2 Z 1 denselben 3-P/m²-Wert für Steh- und Sitzplatzbereiche. Die Steiermärkische Veranstaltungsverordnung 2026 sieht in § 5 Z 3 ebenfalls 3 P/m² für Stehplätze vor. Für meldepflichtige Veranstaltungen, etwa solche, die von einer Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind, gilt dieser Wert nicht unmittelbar (§ 1 Abs 4 StVVO, § 7 Abs 1 Z 3 StVAG). Wo das jeweilige Landesgesetz schweigt, gilt der Stand der Technik: Die OIB-Richtlinie 4 legt ihren Anforderungen an Versammlungsstätten eine maximale Personendichte von 4 Personen pro Quadratmeter der für Besucher:innen verfügbaren Fläche zugrunde. Die ÖNORM EN 13200-1 empfiehlt für Stehplätze auf ebenen Flächen 3,5 Personen pro Quadratmeter (35 Zuschauer je 10 m²). Auf Stufen darf der Wert 4,7 Personen pro Quadratmeter (47 Zuschauer je 10 m², ohne Gänge) nicht überschritten werden. Geeignete Abschrankungen müssen angebracht sein.

International liegen die Praxis-Grenzwerte zwischen rund 1,5 und 4,7 P/m². Der frühere britische Event Safety Guide (HSG195, 1999), inzwischen zurückgezogen und durch den Purple Guide ersetzt, nannte für Open-Air-Musikveranstaltungen 0,5 m² pro Person (also 2 P/m²) als allgemeine Berechnungsgrundlage für das Fassungsvermögen. Der Guide to Safety at Sports Grounds (Green Guide) setzt analog zur ÖNORM EN 13200-1 für Stehplatz-Bereiche von Stadien höchstens 4,7 P/m² an. Niedrigere Werte wie 4,0 P/m² können je nach Bedingungen sicherer sein, etwa bei dicker Winterkleidung oder vielen Kindern, und die anzusetzende Dichte sinkt zusätzlich über Faktoren für baulichen Zustand und Qualität des Sicherheitsmanagements. Zur Veranschaulichung nennt der Green Guide für stehendes Publikum auf ebenen Flächen bei Konzerten 2,0 P/m² als optimale Dichte. Der US-Standard ANSI ES1.9-2026 nennt für Veranstaltungsflächen ohne feste Bestuhlung als maximale Belegung in der Regel 0,65 m² pro Person, also rund 1,5 P/m², sofern die zuständige Behörde nichts anderes festlegt. Die jeweils zulässige Dichte hängt also stark von der Nutzungsart, der Aufenthaltsdauer und der Personenkategorie ab.

Für die Planung ist ein weiterer Punkt entscheidend: Die zulässige Personenzahl ergibt sich nicht aus Fläche mal Dichte allein. Der Green Guide bestimmt die endgültige Kapazität als den niedrigsten von vier Werten: wie viele Personen ein Bereich sicher fassen kann, wie viele innerhalb einer Stunde durch die Eingänge kommen, wie viele ihn unter normalen Bedingungen sicher verlassen können und wie viele im Notfall über die Fluchtwege rechtzeitig einen sicheren Bereich erreichen. Auch der informative Anhang der ÖNORM EN 13200-8 zum Betriebshandbuch und ANSI ES1.9-2026 beziehen Eingänge und Ausgänge in die Kapazität ein. Auch nach der Wiener Veranstaltungsstättenrichtlinie hängt der Fassungsraum von Verkehrs- und Fluchtwegen, Ausgängen, Notausgängen und Belüftung ab, und nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz sind bei der Beurteilung der Eignung einer Veranstaltungsstätte auch die angrenzenden Flächen zu berücksichtigen, die für den Zu- und Abgang unmittelbar erforderlich sind (§ 22 Abs 2 Wr. VG). Dazu kommt: Die Kombination verschiedener Planungsgrundlagen, etwa Richtlinien, Normen und Ingenieurmethoden, „ist in der Regel nicht zulässig“ und jedenfalls vorab mit der Behörde abzustimmen (Wiener Veranstaltungsstättenrichtlinie). Auch der Green Guide soll ausdrücklich nicht selektiv angewendet werden. Ein Dichtewert aus einem Regelwerk und eine Flächenberechnung aus einem anderen ergeben also nicht automatisch einen zulässigen Fassungsraum.

Wichtig: Diese Werte sind keine Konstanten. Eine Hajj-Studie von Alnabulsi und Drury (2014, veröffentlicht in den Proceedings of the National Academy of Sciences) zeigte: Pilger:innen, die sich stark mit der Menge identifizierten, fühlten sich auch bei hoher Dichte sicherer. Entscheidend war die Wahrnehmung, dass die anderen in der Menge unterstützend sind. Dichte allein erklärt also nicht, wie sicher sich Menschen in einer Menge fühlen.

Drei Lehrbeispiele aus der internationalen Praxis

Hillsborough 1989 - wie Crowd Control Crowd Safety untergräbt

Am 15. April 1989 starben 97 Fans des Liverpool FC bei einem Halbfinale gegen Nottingham Forest im Hillsborough-Stadion in Sheffield. Um ein gefährliches Gedränge vor den Drehkreuzen zu entschärfen, ließ die Polizei ein Ausgangstor öffnen, ohne den Tunnel zu den bereits überfüllten zentralen Stehplatzbereichen („pens“) zu sperren. Personen, die später kamen und nach vorn drängten, wussten nicht, dass an der Frontseite der Pens Menschen erdrückt wurden. Zäune trennten die Stehplätze vom Spielfeld. Wer darüber klettern wollte, wurde von der Polizei zunächst zurückgewiesen, weil sie einen Platzsturm befürchtete (Taylor 1989, Interim Report). Der Fall ist heute eines der meistuntersuchten Beispiele für eine Tragödie in einer Menschenmenge und steht exemplarisch für die These, dass schlechte Crowd Control Maßnahmen Crowd Safety aktiv untergraben können.

Loveparade Duisburg 2010 - Crowd Quake als systemisches Versagen

Am 24. Juli 2010 starben bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen, mehr als 650 wurden verletzt (VPLT Magazin 71). Eine ausführliche systemwissenschaftliche Analyse von Dirk Helbing und Pratik Mukerji (2012) kommt zu dem Schluss, dass keine „Massenpanik“ die Ursache war („a mass panic was most likely not the cause of the Love Parade disaster“), sondern eine Kaskade sich gegenseitig verstärkender Fehler in Planung, Organisation und Kommunikation. Ein zu schmaler Zu- und Abgang, ungesteuerter Gegenverkehr und ein Auflauf-Effekt am Aufgang erzeugten Druckwellen („crowd quake“), denen sich die Anwesenden nicht entziehen konnten.

Itaewon Seoul 2022 - die jüngste große Tragödie

Am 29. Oktober 2022 versammelten sich über 100.000 Menschen für Halloween-Feiern in den engen Gassen des Itaewon-Viertels in Seoul. In einer schmalen Gasse entstand eine Engstelle. 159 Menschen starben, 196 wurden verletzt. Das medizinische Editorial von Chang et al. (2024, Cureus) hält fest, dass Hilferufe an die Behörden schon Stunden vorher eingegangen waren, aber ohne Reaktion blieben. Als mitursächlich nennen die Autor:innen fehlende Crowd Control, unzureichende Polizeipräsenz und fehlende Fluchtwege.

Was macht ein:e Crowdmanager:in?

Crowd Manager:in ist kein gesetzlich geschützter Begriff. In Österreich gibt es keine eigene Ausbildungs- oder Gewerbeordnung dafür. Wer dagegen Ordner- und Kontrolldienste bei Veranstaltungen gewerblich anbietet, braucht eine Gewerbeberechtigung für das Bewachungsgewerbe (§ 129 Abs 4 iVm Abs 5 Z 5 GewO 1994). In den USA ist die Funktion im NFPA Life Safety Code (NFPA 101) beschrieben. Der Standard ANSI ES1.9-2026 übernimmt dessen Definition des „crowd manager“ ausdrücklich.

Auf der institutionellen Ebene wird die Disziplin von Branchenorganisationen getragen. Die United Kingdom Crowd Management Association (UKCMA) wurde 2001 gegründet und vertritt im Vereinigten Königreich die Unternehmen, die Crowd Management und Veranstaltungssicherheit anbieten. Die Global Crowd Management Alliance (GCMA) ist eine jüngere, international aufgestellte Vereinigung - sie richtet den Global Crowd Management Congress aus und veröffentlicht den „Field Guide to Crowds“ als Praxisleitfaden. In Deutschland vertritt der Bundesverband Veranstaltungssicherheit (bvvs) die Interessen der Veranstaltungssicherheit. Mitglied werden können Einzelpersonen und Unternehmen der Veranstaltungsbranche. Einen eigenen Verband nur für Crowd Management kennen wir im deutschsprachigen Raum nicht.

Zur Erinnerung: Crowd Management ist nach Fruin die systematische Planung sowie Beobachtung und Steuerung geordneter Bewegungen und Ansammlungen von Menschen. Während die Planungsphase mit der Übergabe des fertigen Plans und den Briefings abgeschlossen ist, beziehen sich die folgenden Themen vor allem auf die zweite Hälfte der Definition - die Beobachtung und Steuerung („supervision of“) vor Ort während der Veranstaltung.

ANSI ES1.9-2026 nennt die Themen, zu denen NFPA 101 Crowd Manager:innen Orientierung gibt, unter anderem:

  • Rollen und Verantwortlichkeiten sowie Sicherheitsrisiken bei Veranstaltungen
  • Crowd Management Techniken, Räumungsmethoden und Personenbewegung
  • Verfahren zur Meldung von Notfällen und Notfallmaßnahmen im Crowd Management
  • weitere eventspezifische Schulungen nach Bedarf

Für die Führungsstruktur des Crowd Managements vor Ort empfiehlt der britische Purple Guide, die bei den Einsatzorganisationen bewährte Command-and-Control-Struktur zu berücksichtigen: Gold (strategisch), Silver (taktisch), Bronze (operativ). So passen die Strukturen zusammen, wenn sich mehrere Organisationen die Verantwortung teilen. Wichtig: Gold, Silver und Bronze bezeichnen Führungsebenen - sie ordnen die Hierarchie eines Einsatzes, nicht die fachliche Trennung zwischen Crowd Safety Management, Crowd Management und Crowd Control.

In der DACH-Praxis hat sich Crowd Management bislang vor allem in zwei Bereichen institutionalisiert. Die Stadtpolizei Zürich betreibt eine eigene Fachstelle Crowd Management. Deren Handlungsgrundsätze für Großveranstaltungen im öffentlichen Raum hat das Nationale Fachgremium Crowd Management der KKPKS als Empfehlung übernommen, aktuell in der Version 3.2 von 2021 - eine Reaktion auf die Loveparade Duisburg und das Züri Fäscht 2013 (Zemp 2021). Im wissenschaftlichen Bereich ist Crowd Safety Management in Großbritannien als eigenständige akademische Disziplin etabliert, in Österreich wird es bislang als Spezialisierung im Bereich Sicherheitsplanung gelehrt.

Was bedeutet das für Ihre Veranstaltung?

Aus dem zuvor Gesagten ergeben sich fünf praktische Konsequenzen für die Vorbereitung von Veranstaltungen mit hohem Publikumsaufkommen:

1. Crowd Management gehört vor die Veranstaltung - nicht erst an den Veranstaltungstag

Die wirksamsten Crowd Management Maßnahmen werden Monate vor der Veranstaltung geplant: Flächendimensionierung, Wegeführung, Einlasskonzept, Personalplanung, Kommunikationswege. Dazu gehören auch konkrete Maße, etwa vor der Bühne: Bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucher:innen verlangt die OIB-Richtlinie 4 zwischen Darbietungsfläche und Stehplätzen einen mindestens 1,80 m breiten Gang für Ordnungsdienste und Einsatzkräfte. Die Steiermärkische Veranstaltungsverordnung 2026 verlangt bei Veranstaltungen mit mehr als 2.500 Teilnehmer:innen, zwischen Bühnen und Zuschauerbereichen einen mindestens 180 cm breiten Sicherheitsbereich freizuhalten, der zumindest an einer Seite an einen Rettungsweg anschließen muss (§ 7 Abs 2 StVVO). Für meldepflichtige Veranstaltungen, etwa solche, die von einer Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind, gilt das nicht unmittelbar (§ 1 Abs 4 StVVO, § 7 Abs 1 Z 3 StVAG). Die ÖNORM EN 13200-3 empfiehlt für den Durchgang an der Absperrung vor der Bühne mindestens 2 m. Wenn erst am Veranstaltungstag auffällt, dass es eng wird, sind die wichtigsten Hebel bereits aus der Hand gegeben.

Die Planung endet dabei nicht am Zaun. Die Ausgabe 2026 des US-Standards ANSI ES1.9 übernimmt aus der Ausgabe Mai 2024 des britischen Purple Guide die „Zone Ex“: den öffentlichen Raum zwischen dem Veranstaltungsgelände und den Orten, an denen Besucher:innen ankommen und abreisen, etwa Stationen des öffentlichen Verkehrs und Parkplätze. Bildet sich dort vor, während oder nach der Veranstaltung eine Menge, sieht ANSI auch die Veranstalter:innen in der Verantwortung. Laut ANSI sollten sie die Zuständigkeiten früh mit Polizei, Verkehrsbetrieben und anderen Beteiligten abstimmen und schriftlich festhalten.

2. Personenzahlen sind messbar, nicht Gefühlssache

Bei der Planung gehört zu den Grundlagen, die Fassungsräume aller Teilbereiche zu kennen - und während der Veranstaltung zu wissen, wie viele Menschen tatsächlich anwesend sind. Das Wiener Veranstaltungsgesetz schreibt dafür in § 22 Abs 4 ein geeignetes Personenzählsystem vor (im Freien ohne räumliche Begrenzung genügt eine sachkundige Berechnung), bei Veranstaltungen mit Sicherheitskonzept zusätzlich in § 31 Abs 2 Z 6. Die Steiermärkische Veranstaltungsverordnung 2026 verlangt in § 6 ebenfalls ein geeignetes Personenzählsystem, bei Veranstaltungen mit Sicherheitskonzept zusätzlich in § 38 Abs 2 Z 6. Niederösterreich verlangt, die angegebene Höchstzahl gleichzeitig anwesender Besucher:innen durch geeignete Maßnahmen einzuhalten (§ 3 Abs 3 NÖ Veranstaltungsgesetz). Für Zuschaueranlagen hält die ÖNORM EN 13200-7 fest, dass die Zahlen auch dann kontrolliert werden müssen, wenn der Eintritt nur mit Eintrittskarte erfolgt.

3. Kommunikation mit der Menge ist Teil des Konzepts

Eine Beschallungsanlage allein kann zu wenig sein. Information sollte visuell, akustisch und persönlich erfolgen können - über Beschilderung, Anzeige, Lautsprecherdurchsagen und geschultes Personal vor Ort. Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigung brauchen redundante Informationswege - die ÖNORM B 1600 spricht vom Mehr-Sinne-Prinzip: Informationen werden für mindestens zwei sich ergänzende Sinne angeboten, etwa zum Sehen und zum Hören. Und auch die Orte, an denen kommuniziert werden muss, sollten im Vorfeld identifiziert und mit den dafür notwendigen Ressourcen ausgestattet werden.

4. Crowd Control nur als geplantes letztes Mittel

Wenn Crowd Control nötig wird (Bereichssperrung, Umleitung, Notfall-Reaktion), sollte das im Plan vorgesehen sein - mit definierten Auslösekriterien, Verantwortlichkeiten und Umsetzungsschritten. Ein Beispiel für ein solches Auslösekriterium nennt die ÖNORM EN 13200-7 für Zuschaueranlagen mit Drehkreuzen: Die Gesamtzahl der Eintretenden muss jederzeit abrufbar sein, damit Maßnahmen greifen, wenn eine zuvor festgelegte Zahl erreicht ist, „z. B. 90 % des Gesamtfassungsvermögens“. Unangemessene oder schlecht gesteuerte Crowd Control Maßnahmen haben in der Vergangenheit Vorfälle eher ausgelöst als verhindert (Fruin 2002).

5. Qualifikation zählt, nicht Berufsbezeichnung

Da Crowd Manager:in kein geschützter Begriff ist, kann sich grundsätzlich jede:r so nennen. Entscheidend für die Auswahl sind Fachwissen und Erfahrung. Wie ernst Normen das nehmen, zeigt die ÖNORM EN 13200-8: Steht für eine Zuschaueranlage keine Person mit dem erforderlichen Kompetenzniveau als Sicherheitsbeauftragte:r zur Verfügung, „muss das Fassungsvermögen der Zuschaueranlagen reduziert werden“.

Häufige Fragen zu Crowd Management

Was ist Crowd Management?

Crowd Management ist die systematische Planung sowie Beobachtung und Steuerung geordneter Bewegungen und Ansammlungen von Menschen (Fruin 1993/2002). Es umfasst weit mehr als die Lenkung von Personenströmen: die Dimensionierung der nutzbaren Flächen, die Berechnung von Fassungsraum und Personendichten, die Auslegung der Ein- und Auslasskapazitäten, die Wegeführung, die Kommunikation mit dem Publikum, die Personaldisposition des Ordnerdienstes, die Verzahnung mit der Notfallplanung und das Monitoring im laufenden Betrieb. Crowd Management plant und steuert vor und während der Veranstaltung. Crowd Control dagegen schränkt das Verhalten der Menge ein - geplant oder als Reaktion auf eine bereits eingetretene Problemsituation.

Worin liegt der Unterschied zwischen Crowd Management und Crowd Control?

Crowd Management ist präventiv und planungsorientiert: Es sorgt durch Design, Information und organisatorische Maßnahmen dafür, dass kritische Situationen gar nicht erst entstehen. Crowd Control ist restriktiv und meist reaktiv: Es schränkt das Verhalten der Gruppe ein, üblicherweise dann, wenn das Crowd Management nicht ausreicht oder versagt hat. Crowd Control kann geplanter Teil eines Crowd Management Plans sein - etwa eine vorgesehene Sperre bei Vollauslastung - oder eine ungeplante Notfall-Reaktion.

Was ist Crowd Safety Management?

Crowd Safety Management ist die übergeordnete Disziplin, die Crowd Management und Crowd Control umfasst. Sie räumt der Vorbeugung Vorrang vor reaktivem Eingreifen ein. Im englischsprachigen Raum ist Crowd Safety Management eine eigene akademische Disziplin.

Ist Crowd Management in Österreich gesetzlich geregelt?

Der Begriff selbst kommt in den österreichischen Veranstaltungsgesetzen nicht wörtlich vor. Die einzelnen Bestandteile des Crowd Managements sind aber in mehreren Landesgesetzen und Verordnungen verankert. Das Wiener Veranstaltungsgesetz verlangt in § 31 Abs 2 ausdrücklich die Lenkung der Besucher:innenströme, Zufahrts- und Zutrittskontrollen, ein Personenzählsystem und technische Maßnahmen zur Informationsweitergabe an Besucher:innen. In § 22 Abs 3 legt es zudem für die Berechnung des Fassungsraums bei sonstigen Stehplätzen 3 Personen pro Quadratmeter fest, sofern die Eignungsfeststellung nichts anderes bewilligt. Die Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung (§ 2 Z 1) und die Steiermärkische Veranstaltungsverordnung 2026 (§ 5 Z 3 StVVO) enthalten denselben Wert, die Steiermark allerdings nicht unmittelbar für meldepflichtige Veranstaltungen (§ 1 Abs 4 StVVO). Ein geeignetes Personenzählsystem verlangen Wien (§ 22 Abs 4 Wr. VG) und die Steiermark (§ 6 StVVO). Wo das Landesgesetz schweigt, gilt der Stand der Technik: Die OIB-Richtlinie 4 legt ihren Anforderungen an Versammlungsstätten eine maximale Personendichte von 4 Personen pro Quadratmeter zugrunde, die ÖNORM EN 13200-1 empfiehlt für Stehplätze 3,5 Personen pro Quadratmeter (maximal 4,7 P/m² auf Stufen).

Ab welcher Veranstaltungsgröße brauche ich Crowd Management?

Crowd Management ist keine Funktion, die ab einer bestimmten Personenzahl dazukommt - es ist ein Planungsansatz, der eine Veranstaltung von der ersten Konzeptskizze an begleitet. Wenn erst am Veranstaltungstag auffällt, dass es „eng“ wird, sind die wichtigsten Hebel längst aus der Hand gegeben. Crowd Management beginnt mit der Risikobeurteilung - also bevor Geländeplan, Programmstruktur oder Personaleinsatzplan stehen. Es umfasst weit mehr als die Lenkung von Personenströmen: die Dimensionierung der nutzbaren Flächen, die Berechnung von Fassungsraum und Personendichten, die Auslegung der Ein- und Auslasskapazitäten, die Wegeführung und Beschilderung, die Kommunikation mit dem Publikum vor und während der Veranstaltung, die Personaldisposition des Ordnerdienstes, die Verzahnung mit der Notfallplanung und das Monitoring im laufenden Betrieb. All das gehört in einen schriftlich festgehaltenen Plan - entweder als eigenständiger Crowd Management Plan oder integriert in das Sicherheitskonzept. Die rechtlichen Schwellen geben nur den Mindestmaßstab vor: Sicherheitskonzept-Pflicht in Wien, wenn mehr als 5.000 Besucher:innen gleichzeitig teilnehmen können, in Salzburg bei mehr als 2.000 und in Tirol bei mehr als 1.500 gleichzeitig erwarteten Personen, in der Steiermark bei mehr als 5.000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmer:innen (außer die Veranstaltung ist schon von einem bewilligten Konzept der Veranstaltungsstätte umfasst). In Niederösterreich gehören „ein sicherheits-, brandschutz- und ein rettungstechnisches Konzept“ zu jeder Anmeldung. Innerhalb dieser Pflichten sind Crowd Management Inhalte verbindlich (z. B. § 31 Abs 2 Wr. VG, § 38 Abs 2 StVVO). Aber die Notwendigkeit für Crowd Management ergibt sich nicht aus der Personenzahl allein - auch eine Veranstaltung mit 800 Besucher:innen in einer engen innerstädtischen Gasse, mit konkurrierenden Programmpunkten oder mit einer besonderen Publikumszusammensetzung kann ein vollwertiges Crowd Management Konzept erfordern. Das Wiener Veranstaltungsgesetz berücksichtigt das: Bei besonderem Gefahrenpotenzial kann die Behörde auch unter 5.000 Personen ein Sicherheitskonzept verlangen (§ 31 Abs 1 Wr. VG). Was zählt, ist die fachlich begründete Risikobeurteilung am Beginn der Planung.

Wie hoch darf die Personendichte sein?

Das hängt von der Art des Bereichs ab. In Österreich legen manche Veranstaltungsgesetze (und Verordnungen) konkrete Werte fest (z. B. Wien, Oberösterreich und die Steiermark jeweils 3 P/m² für Stehplätze, in Wien und der Steiermark mit Ausnahmen, etwa für bewilligte Veranstaltungsstätten). Ab etwa 4 bis 5 P/m² können sich Stauungen schnell aufbauen, und die Sturzgefahr steigt. Welcher Wert für Ihre Veranstaltung gilt, ergibt sich aus der konkreten Risikobeurteilung und den geltenden Vorschriften.

Stimmt es, dass es bei Tragödien in Menschenmengen zu „Massenpanik“ kommt?

Nein. Die moderne Crowd Science hat den Begriff „Massenpanik“ als Erklärung für solche Tragödien seit Jahrzehnten verworfen. Was tatsächlich passiert, ist meist ein physikalisches Phänomen - ein Crowd Crush, ausgelöst durch zu hohe Dichte und Kommunikationsversagen. Untersuchungen wie die zur Loveparade (Helbing und Mukerji 2012) zeigen: Die Anwesenden verhielten sich nicht irrational. Sie konnten sich der Verdichtung physikalisch nicht entziehen (d. h. sie konnten den Bereich einfach nicht mehr verlassen, da zu wenig Platz zum Verlassen vorhanden war).

Was kann ich machen, wenn ich in einem Crowd Crush stecke?

Drei Hinweise, die in Fachliteratur und Sicherheitsempfehlungen häufig genannt werden: Erstens - bleiben Sie auf den Füßen. Wenn Sie fallen, können Sie oft nicht mehr aufstehen, weil andere auf Sie fallen. Zweitens - halten Sie die Arme schützend vor den Brustkorb, um Atemraum zu schaffen. Drittens - bewegen Sie sich mit der Menge, nicht gegen sie. Nutzen Sie Bewegungswellen, um seitlich aus der dichtesten Zone herauszukommen. Wichtig: Diese Hinweise ersetzen keine fachliche Planung. Es ist die Aufgabe der Veranstalter:innen, dass es gar nicht erst zu solchen Situationen kommt.

Wer kann einen Crowd Management Plan erstellen?

Crowd Manager:in ist in Österreich kein geschützter Begriff. Ein guter Crowd Management Plan setzt fundierte Kenntnisse in Risikobeurteilung, RAMP, DIME-ICE und einschlägigen Normen und Richtlinien (ÖNORM EN 13200, OIB-Richtlinie 4) voraus. In der Praxis erstellen ihn entweder spezialisierte Fachplaner:innen oder er ist Teil des Sicherheitskonzepts, das von qualifizierten Personen erstellt wird (bzw. werden sollte).

Weiterführend

ÖNORMEN

  • ÖNORM EN 13200-1 (2019). Zuschaueranlagen - Teil 1: Allgemeine Merkmale für Zuschauerplätze.
  • ÖNORM EN 13200-3 (2018). Zuschaueranlagen - Teil 3: Abschrankungen - Anforderungen.
  • ÖNORM EN 13200-7 (2014). Zuschaueranlagen - Teil 7: Eingangs- und Ausgangsanlagen und Wege.
  • ÖNORM EN 13200-8 (2017). Zuschaueranlagen - Teil 8: Sicherheitsmanagement.
  • ÖNORM B 1600 (2023). Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen.

Richtlinien

  • OIB-Richtlinie 4 (Ausgabe April 2019 und Ausgabe Mai 2023). Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit. Österreichisches Institut für Bautechnik.
  • Wiener Veranstaltungsstättenrichtlinie (Stand November 2020). Stadt Wien, MA 36.
  • TRVB 119 O (Ausgabe 08/2021). Organisatorischer Brandschutz. Österreichischer Bundesfeuerwehrverband und österreichische Brandverhütungsstellen.

Gesetze und Verordnungen

  • Wiener Veranstaltungsgesetz (Wr. VG), aktuelle Fassung - insbesondere § 22 Abs 2 bis 4, § 31.
  • Erläuterungen zum Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, zu § 31 (Beilage Nr. 14/2020 zum Wiener Landtag).
  • NÖ Veranstaltungsgesetz - § 3 Abs 3, § 5 Z 9.
  • Salzburger Veranstaltungsgesetz 2026 (S.VAG 2026) - § 3 Abs 2, § 14 Abs 1 lit e und Abs 3.
  • Salzburger Veranstaltungsstätten-Verordnung - § 89.
  • Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 (TVG) - § 6a, § 18 Abs 2.
  • Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz 2012 (StVAG) - § 3 Abs 1 Z 4, § 5 Abs 1.
  • Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung (Oö. VSVO) - § 2 Z 1 und Z 6.
  • Steiermärkische Veranstaltungsverordnung 2026 (StVVO), LGBl. Nr. 72/2026 - § 1 Abs 4 und 9, § 5, § 6, § 7 Abs 2, § 34, § 37, § 38, § 58 Abs 2.
  • Bgld. Veranstaltungsgesetz - § 10 Abs 6 und 7.
  • Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 (K-VAG 2010) - § 3 Abs 4, § 9 Abs 5, § 21.
  • Vorarlberger Veranstaltungsgesetz - § 2 Abs 4.
  • Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) - § 129 Abs 4 und 5.

Internationale Standards und Guidance

  • ANSI ES1.9-2026. Event Safety - Crowd Management. ESTA/Event Safety Alliance.
  • ANSI ES1.40-2023. Event Safety - Event Security. ESTA/Event Safety Alliance.
  • Cabinet Office (2009). Understanding Crowd Behaviours: Guidance and Lessons Identified. Challenger, R., Clegg, C. W. & Robinson, M. A. (Leeds University Business School / Emergency Planning College).
  • The Purple Guide to Health, Safety and Welfare at Music and Other Events. The Events Industry Forum, Stand 2013. Insbesondere das Kapitel Crowd Management.
  • Sports Grounds Safety Authority (UK). Guide to Safety at Sports Grounds (Green Guide), 6th edition 2018.
  • HSE (1999). HSG195 The Event Safety Guide. UK Health and Safety Executive. Zurückgezogen, ersetzt durch den Purple Guide.
  • NFPA 101 - Life Safety Code®. National Fire Protection Association.

Fachliteratur - Begriffe und Modelle

  • Fruin, J. J. (1971). Pedestrian Planning and Design. Metropolitan Association of Urban Designers and Environmental Planners, New York.
  • Fruin, J. J. (1993/2002). The Causes and Prevention of Crowd Disasters. In: Smith, R. A. & Dickie, J. F. (Eds.) Engineering for Crowd Safety, Elsevier (1993). Revidiert für crowdsafe.com (2002).
  • Le Bon, G. (1895). Psychologie der Massen [Psychologie des foules].
  • Still, G. K. (2014). Introduction to Crowd Science. CRC Press.

Forschung - Crowd Dynamics und Crowd Psychology

  • Alnabulsi, H. & Drury, J. (2014). Social identification moderates the effect of crowd density on safety at the Hajj. PNAS 111(25), 9091-9096.
  • Barr, D., Drury, J., Butler, T., Choudhury, S. & Neville, F. (2023). Beyond „stampedes“: Towards a new psychology of crowd crush disasters. British Journal of Social Psychology.
  • Chang, A. H., Wang, S.-J., Anandjiwala, A. & Hsu, E. B. (2024). A Crowd Disaster Study: The Itaewon Seoul Crush. Cureus 16(9): e68811 (Editorial).
  • Drury, J. (2011). Why do „stampedes“ happen at crowd events? The crowd (Blog, University of Sussex), 23. Januar 2011.
  • Drury, J. & Reicher, S. (2009). Collective Psychological Empowerment as a Model of Social Change: Researching Crowds and Power. Journal of Social Issues 65(4), 707-725.
  • Fahy, R. F., Proulx, G. & Aiman, L. (2009). „Panic“ and human behaviour in fire. Proceedings of the 4th International Symposium on Human Behaviour in Fire, Cambridge, S. 387-398.
  • Geoerg, P., Schumann, J., Boltes, M. & Kinateder, M. (2022). How people with disabilities influence crowd dynamics of pedestrian movement through bottlenecks. Scientific Reports 12, 14273. https://doi.org/10.1038/s41598-022-18142-7
  • Helbing, D. & Mukerji, P. (2012). Crowd Disasters as Systemic Failures: Analysis of the Love Parade Disaster. arXiv:1206.5856v1.
  • Moussaïd, M., Helbing, D. & Theraulaz, G. (2011). How simple rules determine pedestrian behavior and crowd disasters. PNAS 108(17), 6884-6888.
  • Reicher, S. D. (1984). The St. Pauls‘ riot: An explanation of the limits of crowd action in terms of a social identity model. European Journal of Social Psychology 14(1), 1-21.
  • Taylor, Lord Justice (1989). The Hillsborough Stadium Disaster, 15 April 1989: Interim Report. HMSO.

Deutschsprachige Quellen

  • Künzer, L. & Hofinger, G. (2014). Besuchersicherheit aus psychologischer Sicht. Bevölkerungsschutz 1/2014. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
  • VPLT Magazin 71 (2014). Die Anklagevorwürfe (Loveparade-Strafverfahren), S. 14.
  • Zemp, A. (2021). Empfehlung von Handlungsgrundsätzen für die Planung von Grossveranstaltungen im öffentlichen Raum. Version 3.2. Nationales Fachgremium Crowd Management NFCM der KKPKS / Stadtpolizei Zürich, Fachstelle Crowd Management.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere fachliche Einordnung mit Stand 2. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir sind Fachleute für Veranstaltungssicherheit, keine Jurist:innen, und übernehmen trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.

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