Zugegeben, die Frage "Was ist eine Veranstaltung?" wirkt im ersten Moment etwas eigenartig. Wir wissen doch alle, was eine Veranstaltung ist.
Und wahrscheinlich hat auch schon jeder von uns einmal eine Veranstaltung organisiert. Eine Party, eine Verkaufsveranstaltung, eine Modeschau, eine Weihnachtsfeier, einen Schulball, ein Fußballspiel, eine Messe, etc.
Aber waren das tatsächlich Veranstaltungen? Oder doch etwas anderes? Und warum ist die Unterscheidung überhaupt wichtig? Ganz einfach. Sobald es sich um eine Veranstaltung im rechtlichen Sinn handelt, gilt es weiterführende Gesetze zu beachten.
Was ist eine Veranstaltung (rechtlich gesehen)?
Grundsätzlich müssen wir bei der Einteilung zwischen der Alltagssprache und den gesetzlichen Gegebenheiten unterscheiden. In diesem Beitrag geht es darum, was der österreichische Gesetzgeber unter einer Veranstaltung versteht.
Der Oberbegriff über der Veranstaltung ist das sogenannte Ereignis (Event). Jede Veranstaltung ist ein Ereignis (Event) - aber nicht jedes Ereignis (Event) ist eine Veranstaltung. Vorsicht! In verschiedenen Eventmanagement Aus- und Weiterbildungen werden diese Sätze genau umgekehrt gelehrt. Hierbei wird oft versucht, "Event" von "Veranstaltung" mittels des Erlebnischarakters abzugrenzen. In unserem Beispiel geht es jedoch um die rechtliche Sichtweise.
Es gibt eine Unzahl an verschiedensten Ereignissen. Unser ganzes Leben besteht aus der Aneinanderreihung von Ereignissen. Für diesen Beitrag sind ausschließlich die inszenierten Ereignisse von Interesse.
Veranstaltungen (im rechtlichen Sinn) sind spezifische, inszenierte Ereignisse. Spezifisch bedeutet hierbei, dass vier Bestandteile vorhanden sein müssen:
Darbietung
Es wird eine besondere Darbietung benötigt. Was bedeutet "besonders"? Besonders bedeutet, dass etwas über den Alltagsbereich hinausgeht. Etwas, wo eine völlige ausstehende Person sagen könnte: "Das interessiert mich". Es handelt sich hierbei um ein qualitatives Merkmal bei dem in der Abgrenzung bestimmte Abwägungen getroffen werden müssen. Unterschieden werden kann zwischen Live-Darbietungen (SchaupspielerInnen, MusikerInnen, TänzerInnen) und mechanisch-elektronische Darbietungen (Public Viewing, etc.).
Publikum
Eine Darbietung impliziert, dass es auch ein Publikum geben muss. Andernfalls macht das Wort "Darbietung" keinen Sinn.
Veranstalter:in
Es gibt eine Veranstalterin oder einen Veranstalter. Veranstaltungen "passieren" nicht von selber. Diese müssen organisiert und geplant werden. Und es gibt jemanden für die operative Durchführung. Das bedeutet natürlich auch, dass die Veranstalterin bzw. der Veranstalter die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung trägt. Und Verantwortung wiederum bedeutet: Die Veranstaltung muss in einer verkehrssicheren Weise durchgeführt werden. Was genau das ist? Das erfahren Sie in einem anderen Blog-Beitrag.
Ort
Es wird ein physischer Ort benötigt, an dem das Publikum auf die Darbietung trifft. Virtuelle Veranstaltungen sind daher rechtlich betrachtet keine Veranstaltungen. Es wird zumindest ein Gast benötigt, der an einem physischen Ort auf die Darbietung trifft.
Was ist keine Veranstaltung?
Nachdem wir nun wissen, was eine Veranstaltung ist, macht es für das weitere Verständnis Sinn zu erörtern, was keine Veranstaltung ist.
Wie eingangs erwähnt, ist der Oberbegriff der Veranstaltung, das Ereignis. Jede Veranstaltung ist ein Ereignis. Aber nicht jedes Ereignis eine Veranstaltung.
Interaktion
Die Interaktion zeichnet sich gegenüber der Veranstaltung dadurch aus, dass kein Publikum vor Ort anwesend ist, sondern nur aktiv beteiligte TeilnehmerInnen. Typische Beispiele hierfür sind z.B. eine inszenierte Erlebniswanderung. Aber Vorsicht: Jede Interaktion kann zu einer "echten" Veranstaltung werden - und zwar dann, wenn die Interaktion vor Publikum stattfindet.
Berufsausübung
Die zweite Abgrenzung besteht gegenüber Berufsausübungen. In Österreich sind bestimmte Berufe in anderen Quellen geregelt. Das ist meistens in der Gewerbeordnung der Fall. Diese sind, da sie anders geregelt sind, keine Veranstaltungen. Typische Beispiele hierfür sind die Messe und der Markt. Beide sind keine Veranstaltungen sondern gewerbliche Tätigkeiten. Daher gibt es auch keine Veranstalterin bzw. keinen Veranstalter sondern eine Betreiberin bzw. einen Betreiber.
Marketingbezogene Darbietung
Streng genommen handelt es sich bei den marketingbezogenen Darbietungen ebenso um eine Berufsausübung (vorheriger Abschnitt). Bei marketingbezogenen Darbietungen handelt es sich um Darbietungen, die rein äußerlich wie eine Veranstaltung wirken. Zum Beispiel eine Verkaufsmodeschau eines Modehauses. Diese weist alle Elemente einer Veranstaltung auf (Darbietung, Publikum, Ort, Veranstalter:in). Aber der alleinige Zweck dieser Darbietung ist der Verkauf von Produkten oder Leistungen. Bei der marketingbezogenen Veranstaltung dient die Modeschau dem Verkauf jener Kleidungsstücke, die die Models tragen. Oder eine Produktpräsentation eines Unternehmen. Ebenso bei einer Roadshow in der neue Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens vorgestellt werden. Das alles sind keine "echten" Veranstaltungen sondern unterliegen der Gewerbeordnung.
Ihr Vorhaben ist rechtlich betrachtet eine Veranstaltung - Was müssen Sie nun beachten?
Diese obig dargestellten Bestandteile müssen vorhanden sein, um von einer Veranstaltung im rechtlichen Sinne sprechen zu können. Sofern dies der Fall ist, müssen Sie nun große Sorgfalt walten lassen. Es gilt zu beurteilen, ob weitere gesetzliche Vorgaben zu beachten sind. Und um das beurteilen zu können, sollten Sie die Antworten auf die folgenden Fragen kennen:
- Um welche Veranstaltungsart handelt es sich?
- Welche rechtlichen Konsequenzen resultieren hieraus?
- Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung?
- Falls ja, fällt diese Veranstaltung in einen ausgenommenen Bereich?
- Falls nein, welche Durchführungsvorschriften sind einzuhalten?
- Falls nein, welche Behörde ist für Ihre öffentliche Veranstaltung zuständig?
- Falls nein, wie können Sie die Veranstaltungsberechtigung erwirken?
- Handelt es sich um eine private Veranstaltung?
- Falls Sie denken, dass es sich um eine private Veranstaltung handelt: Kennen Sie gesetzlichen Kriterien für eine private Veranstaltung? Auch hier weicht der "allgemeine Wissensglaube" sehr stark von den gesetzlichen Kriterien ab. Sie wären überrascht wie stark. Testen Sie hier kostenlos Ihr Wissen.
- Wenn Sie eine Veranstaltung als "private Veranstaltung" durchführen - diese aber in Wahrheit eine "öffentliche Veranstaltung" ist, drohen Ihnen empfindliche Strafen (Verwaltungsstrafe in Abhängigkeit des Bundeslandes. In Wien z.B. bis zu € 12.000,-). Bei einem Personenschaden noch wesentlich mehr (Straf- & Zivilrecht). Zusätzlich wird Ihre Veranstalterhaftpflichtversicherung die Deckung verweigern.
- Welche Strafen können bei Nicht-Einhaltung drohen?
- Welche Haftungen werden übernommen? Achtung! Gleichgültig welche Veranstaltungsart durchgeführt wird. Der/die Veranstalter:in haftet immer - zivilrechtlich und strafrechtlich (auch bei privaten Veranstaltungen!).
Konnten Sie alle Fragen beantworten? Falls nein, dann habe ich am Ende dieses Beitrags eine Empfehlung für einen Onlinekurs für Sie.
Zusammenfassung
Viele von uns sind der Meinung, dass klar ist, was eine Veranstaltung ist. Doch im rechtlichen Sinne (das ist jener der zählt) ist die Frage "Was ist eine Veranstaltung?" nicht immer einfach zu beantworten. Damit von einer Veranstaltung im rechtlichen Sinne gesprochen werden kann, müssen vier Kriterien erfüllt sein: Eine Darbietung, ein Publikum, eine Veranstalterin bzw. ein Veranstalter und ein physischer Ort an dem die Darbietung auf ein Publikum trifft.
Erinnern Sie sich an die eingangs erwähnte beispielhafte Veranstaltungsaufzählung? -> Party, Verkaufsveranstaltung, Modenschau, Weihnachtsfeier, Schulball, Fußballspiel, Messe. Sie haben vermutlich einfach weitergelesen und angenommen, dass das alles Veranstaltungen sind. Nun wissen Sie, dass das zumindest bei 3 nicht der Fall ist.
Sie planen eine Veranstaltung? Dann sollten Sie das Veranstaltungsrecht, die Haftungen die Sie übernehmen und das Veranstaltungsgesetz beachten.
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