Arbeitnehmerschutz Veranstaltung

Arbeitnehmer:innenschutzkonzept für Veranstaltungen — ASchG-konform, auch für Fremdfirmen

Das Arbeitnehmer:innenschutzkonzept stellt sicher, dass alle auf Ihrer Veranstaltung tätigen Personen geschützt sind — Ihre eigenen Mitarbeiter:innen ebenso wie die Beschäftigten beauftragter Fremdfirmen.

Was ist ein Arbeitnehmer:innenschutzkonzept bei Veranstaltungen?

Ein Arbeitnehmer:innenschutzkonzept für Veranstaltungen ist kein Standard-Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument eines einzelnen Unternehmens. Es ist eine veranstaltungsspezifische Evaluierung der Gefährdungen und Maßnahmen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände – über alle dort tätigen Unternehmen hinweg.

Der häufigste Denkfehler: „Wir haben keine eigenen Mitarbeiter:innen – also betrifft uns der Arbeitnehmerschutz nicht.“ Das stimmt nicht. Auch ohne eigene Arbeitnehmer:innen haben Veranstalter:innen die Pflicht, externe Unternehmen über die Gefährdungen in der Veranstaltungsstätte zu informieren und die Koordination der Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Arbeitsinspektorate schreiben diese Anforderungen als konkrete Auflagen in Bescheiden vor – und prüfen deren Einhaltung.

Darüber hinaus ergeben sich weitere Pflichten, sobald bestimmte Aktivitäten auf dem Gelände stattfinden: etwa wenn Stapler oder andere selbstfahrende Arbeitsmittel eingesetzt werden, wenn der Veranstalter Arbeitsmittel an externe Firmen zur Verfügung stellt oder wenn Podeste und Aufbauten errichtet werden, auf denen Arbeitnehmer:innen – eigene oder fremde – tätig sind.

Wenn der Veranstalter selbst Arbeitnehmer:innen beschäftigt, kommen zusätzliche Pflichten hinzu: die eigene Evaluierung, die Bestellung von Ersthelfer:innen und einer Sicherheitsfachkraft, die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material und persönlicher Schutzausrüstung sowie die nachweisliche Unterweisung der eigenen Mitarbeiter:innen.

Koordination gemäß § 8 ASchG – mehrere Arbeitgeber:innen – ein Gelände

§ 8 ASchG ist der zentrale Paragraph für den Arbeitnehmer:innenschutz bei Veranstaltungen. Er regelt die Koordination, wenn Arbeitnehmer:innen mehrerer Arbeitgeber:innen an einer auswärtigen Arbeitsstelle tätig sind. Die Veranstalterin oder der Veranstalter benennt Koordinator:innen, die während Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung vor Ort anwesend und erreichbar sind.

Die Aufgaben der Koordination gehen weit über das Erstellen eines Dokuments hinaus. Es geht darum, dass die Regeln am Gelände festgelegt, kommuniziert und kontrolliert werden: Welche Gefährdungen gibt es? Welche Maßnahmen gelten? Wer ist wofür zuständig? Und vor allem: Kennen alle Beteiligten diese Regeln?

Praxisbeispiel: Staplerverkehr am Veranstaltungsgelände. Während Auf- und Abbau befahren Stapler, Teleskoplader und LKW das Gelände. Gleichzeitig arbeiten dort Personen verschiedener Unternehmen. Wer hat Vorrang am Gelände – Fußgänger:innen oder Fahrzeuge? Wo darf gefahren werden, wo nicht? Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt? Wer braucht eine Fahrgenehmigung? Jemand muss diese Regeln festlegen, an alle Beteiligten kommunizieren und deren Einhaltung kontrollieren. Das ist Koordination – und das regeln wir im Arbeitnehmer:innenschutzkonzept.

Was siflux für Sie erstellt

Unser Arbeitnehmer:innenschutz für Veranstaltungen besteht aus einem durchdachten System von Dokumenten, das die Information vom Koordinator bis zur einzelnen Arbeitnehmerin und zum einzelnen Arbeitnehmer sicherstellt.

01 – Arbeitnehmer:innenschutzkonzept

Das Kernstück. Es richtet sich an die Koordinator:innen und die verantwortlichen Personen der Veranstaltung. Das Konzept enthält die Beschreibung der Veranstaltung und des Geländes, die Benennung der Koordinator:innen gemäß § 8 ASchG, die Gefährdungsermittlung mit konkreten Maßnahmen, Zuständigkeiten und Kontrollpflichten, die Festlegung der Verkehrsregeln am Gelände, die Vorgaben zu Brandschutz, Sicherheitsbeleuchtung, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und persönlicher Schutzausrüstung, das Räumungsverfahren für Arbeitnehmer:innen einschließlich Sammelplätzen und Vollzähligkeitskontrolle – abgestimmt auf die Notfallplanung, eine Aufstellung aller aufliegenden Dokumente (Listen, Befunde, Anweisungen, Aushänge) sowie den Begehungsbericht vor Veranstaltungsbeginn.

02 – Information für Fremdfirmen

Dieses Dokument geht an alle externen Unternehmen, die in der Veranstaltungsstätte tätig sind. Es informiert über die Gefährdungen und Maßnahmen am Veranstaltungsgelände, über die Pflichten der Arbeitgeber:innen (Evaluierung gemäß § 4 ASchG, Information gemäß § 12 ASchG, Unterweisung gemäß § 14 ASchG, Erste Hilfe, persönliche Schutzausrüstung) und enthält ein Erklärungsformular, mit dem jedes Unternehmen die verantwortliche Person gemäß § 3 (6) ASchG, die Anzahl der Arbeitnehmer:innen und die eingebrachten gefährlichen Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe benennt. Die Information für Fremdfirmen ist kein Ersatz für die eigene Evaluierung der beauftragten Unternehmen – aber eine wesentliche Grundlage dafür.

03 – Sicherheitsinformation (sofern gewünscht)

Eine kompakte, visuelle Unterweisung für einzelne Arbeitnehmer:innen: allgemeine Regeln, Fluchtwege und Sammelplätze, Verhalten im Notfall und Brandfall, Verkehrsregeln am Gelände, persönliche Schutzausrüstung und veranstaltungsspezifische Gefahren. Die Sicherheitsinformation ist kein gesetzliches Muss – sie erleichtert aber den externen Unternehmen die Unterweisung ihrer Mitarbeiter:innen erheblich und wird von uns als Aushang am Gelände empfohlen.

Wir verfügen über Sicherheitsfachkräfte (SFK) gemäß SFK-VO und können die Begehung der Veranstaltungsstätte vor Veranstaltungsbeginn durchführen. siflux stellt keine Arbeitsmediziner:innen.

Welche Gefährdungen adressiert das Konzept?

Veranstaltungen erzeugen Gefährdungen, die über den Standard-Büroarbeitsplatz weit hinausgehen. Das Arbeitnehmer:innenschutzkonzept evaluiert unter anderem: Fahrzeugverkehr am Gelände (Stapler, Teleskoplader, LKW-Anlieferung), elektrischen Strom und Kabelverlegung, Sturz-, Stolper- und Rutschgefahr (Niveauunterschiede, Kabel, Witterung, unbefestigter Boden), Absturzgefahr (Bühne, Traversen, Gerüste), Witterungseinflüsse (Kälte, Hitze, Nässe, Wind, Schnee, UV-Strahlung), Lärmbelastung (Soundcheck, Veranstaltungsbetrieb), schwebende Lasten bei Hochbauarbeiten, optische Strahlung (Laser, UV-Strahler, Scheinwerfer mit hohem Blaulichtanteil), Baumbestand und Windbruchgefahr, Effektgeräte (Pyrotechnik, Nebel, Feuer) sowie gefährliche Arbeitsstoffe (Treibstoffe, Reinigungsmittel).

Jede Gefährdung wird mit konkreten Maßnahmen versehen und einer klaren Zuständigkeit zugeordnet: Koordinator:in, ausführende Firma oder Arbeitgeber:in. Für jede Maßnahme wird definiert, wann sie umzusetzen ist und wie die Kontrolle erfolgt.

Verzahnung mit dem Sicherheitskonzept

Das Arbeitnehmer:innenschutzkonzept ist ein eigenständiges Dokument – kein Kapitel des Sicherheitskonzepts. Es ergänzt das Sicherheitskonzept: Das Sicherheitskonzept adressiert Besucher:innensicherheit – Fassungsraum, Fluchtwegsberechnung, Räumung. Das Arbeitnehmer:innenschutzkonzept adressiert Arbeitnehmer:innensicherheit – Evaluierung, Koordination, Unterweisung.

Die Überschneidungsbereiche – Fluchtwege, Sammelplätze, Brandschutz, Sicherheitsbeleuchtung – werden aufeinander abgestimmt.

Durch die Arbeit am Sicherheitskonzept kennen wir Ihr Gelände, Ihre Aufbauten und Ihre Infrastruktur bereits im Detail – von der Fluchtwegsberechnung über die statischen Abnahmen bis zum Baumbestand. Das Arbeitnehmer:innenschutzkonzept kann auf dieser Grundlage aufbauen.

Warum siflux?

Die Erstellung eines Arbeitnehmer:innenschutzkonzepts ist keine reglementierte Tätigkeit – es gibt kein eigenes Gewerbe dafür. Die Frage ist, ob das Konzept den Anforderungen der Arbeitsinspektorate standhält – vor allem dann, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, auch bei Mitarbeiter:innen externer Unternehmen. Bestimmte Aufgaben – insbesondere die Begehung der Veranstaltungsstätte und die fachliche Evaluierung – setzen eine Qualifikation als Sicherheitsfachkraft voraus.

§ 8 ASchG – nicht BauKG. Veranstaltungsstätten sind in der Regel keine Baustellen – es werden temporäre „fliegende Bauten“ errichtet, keine Bauwerke. Wer das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) oder die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) heranzieht, erzeugt organisatorischen Aufwand – Baustellenkoordinator:in, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BauKG-Vorgaben –, der für eine auswärtige Arbeitsstelle nicht erforderlich ist. Die korrekte Grundlage für die Koordination bei Veranstaltungen ist § 8 ASchG.

Unser Geschäftsführer ist Sicherheitsfachkraft (SFK) gemäß SFK-VO. Das Konzept wird von jemandem erstellt, der die gesetzlichen Anforderungen kennt, die Begehung selbst durchführen kann und die typischen Auflagenpunkte der Arbeitsinspektorate in den Konzepten berücksichtigt. Das Drei-Dokumente-System stellt sicher, dass die Informationen nicht nur im Konzept stehen, sondern bei jeder einzelnen Person ankommen, die in der Veranstaltungsstätte arbeitet.

siflux verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung mit Outdoor-Events, Sportgroßveranstaltungen, Konzerten und Festivals in ganz Österreich.

Häufige Fragen

Das hängt von der Situation ab. Sobald in Ihrer Veranstaltungsstätte Arbeitnehmer:innen verschiedener Unternehmen tätig sind, haben Sie Koordinations- und Informationspflichten gemäß § 8 ASchG. Ob ein eigenständiges Konzept erforderlich ist, ergibt sich aus den behördlichen Auflagen und der Komplexität der Veranstaltung. Wir beraten Sie gerne im Erstgespräch.

Das Sicherheitskonzept adressiert die Sicherheit der Besucher:innen. Das Arbeitnehmer:innenschutzkonzept adressiert die Sicherheit aller in der Veranstaltungsstätte tätigen Arbeitnehmer:innen — einschließlich Security, Technik, Catering, Bühnenbau und Gastronomie. Beide Dokumente sind eigenständig und ergänzen einander.

Arbeitsinspektorate können Veranstaltungsstätten jederzeit kontrollieren. Geprüft wird unter anderem, ob eine Evaluierung der Gefährdungen vorliegt, ob die Koordination gemäß § 8 ASchG geregelt ist, ob die erforderlichen Dokumente aufliegen und ob Witterungsschutzeinrichtungen vorhanden sind. Unsere Konzepte berücksichtigen die typischen Auflagenpunkte der Arbeitsinspektorate.

Ja. Unser Geschäftsführer ist ausgebildete Sicherheitsfachkraft (SFK) gemäß SFK-VO. Er kann die Begehung der Veranstaltungsstätte vor Veranstaltungsbeginn durchführen, die Umsetzung der Arbeitnehmer:innenschutzbestimmungen prüfen und den Begehungsbericht erstellen.

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