Notfallplanung für Veranstaltungen — damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt
Räumungs- und Evakuierungskonzepte, Programmunterbrechungsverfahren, Sperrkonzepte und szenariobasierte Maßnahmenpläne. Wir planen für den Fall, der nicht eintreten soll — aber wenn er eintritt, funktioniert der Plan.
Was ist Notfallplanung – und wie hängt sie mit dem Sicherheitskonzept zusammen?
Das Sicherheitskonzept ist das strategische Basisdokument für die Sicherheit Ihrer Veranstaltung. Es identifiziert die Risiken und definiert die Schutzmaßnahmen. Die Notfallplanung — und damit auch das Räumungskonzept — baut darauf auf: Sie legt fest, wie Sie Risiken beherrschen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit nicht ausreichend gesenkt werden kann.
Das Sicherheitskonzept beantwortet die Frage: Welche Risiken gibt es und wie beherrschen Sie diese?
Die Notfallplanung beantwortet die Frage: Wie beherrschen Sie Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit nicht ausreichend gesenkt werden kann?
Dabei unterscheiden wir zwei Planungsansätze:
Szenariounabhängige Maßnahmenplanung – Maßnahmen, die unabhängig vom konkreten Auslöser greifen. Wenn geräumt werden muss, wird geräumt – egal ob der Auslöser ein Sturm, ein technischer Defekt oder eine andere Störung ist. Das Räumungskonzept und die Durchsagetexte müssen in jedem dieser Fälle funktionieren.
Szenariobasierte Maßnahmenplanung – Maßnahmen, die auf konkrete Szenarien zugeschnitten sind. Die Grundlage dafür ist die Risikobeurteilung aus dem Sicherheitskonzept: Welche Szenarien wurden als relevant identifiziert? Wie bereitet man sich gezielt auf jedes einzelne vor? Welche spezifischen Handlungsschritte sind für welches Szenario definiert?
Beide Ansätze ergänzen einander. Gemeinsam stellen sie sicher, dass Ihre Veranstaltung nicht nur auf den Normalfall vorbereitet ist – sondern auch auf den Ernstfall.
Wann ist Notfallplanung gesetzlich gefordert?
In Österreich regelt jedes Bundesland das Veranstaltungsrecht eigenständig – neun Bundesländer, neun Veranstaltungsgesetze. Die Pflicht zur Notfallplanung und zur Räumung im Gefahrenfall ist dabei unterschiedlich formuliert.
Proaktive Räumungspflicht des Veranstalters – Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg normieren die stärkste Pflicht: Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Besucher:innen im Notfall rechtzeitig zum Verlassen der Veranstaltungsstätte aufgefordert werden und diese auch rasch und gefahrlos verlassen können.
Alarmierung und technische Einrichtungen – Wien verlangt, dass anwesende Personen im Gefahrenfall sofort alarmiert und zum Verlassen aufgefordert werden – und ergänzt die Pflicht zur Bereitstellung der dafür erforderlichen technischen Alarmierungseinrichtungen.
Abbruchpflicht bei Gefährdung – Niederösterreich und Tirol koppeln die Räumungspflicht an die Pflicht zum sofortigen Abbruch bei erkannter Gefährdung. Niederösterreich und Tirol fordern darüber hinaus „alle sonst erforderlichen Maßnahmen“.
Behördliche Räumungskompetenz – Burgenland und Kärnten verlagern die Räumungskompetenz stärker auf die Behörden und Sicherheitsorgane. In Salzburg ergibt sich die Notfallplanung primär über Bescheidauflagen und die Veranstaltungsstätten-Verordnung.
Unabhängig vom Bundesland: Stand der Technik. Die ÖNORM EN 13200-8 fordert für jede Veranstaltung einen Notfallplan – einschließlich Verfahren für die teilweise oder vollständige Räumung. Die ÖNORM S 2304 definiert die Begriffe Räumung und Evakuierung als getrennte Maßnahmen. Unabhängig davon, wie Ihr Bundesland die Pflicht formuliert: Ein professionelles Räumungskonzept entspricht dem Stand der Technik – und schützt Sie im Haftungsfall.
Wir kennen die Veranstaltungsgesetze aller neun Bundesländer und berücksichtigen die jeweils geltenden Bestimmungen in jedem Konzept, das wir erstellen.
Räumungskonzept
Das Räumungskonzept beschreibt, wie Ihre Veranstaltung oder Veranstaltungsstätte im Ernstfall geordnet geräumt wird. Es legt fest, wer die Räumung freigibt, wie die Besucher:innen informiert werden, über welche Wege sie das Gelände verlassen, wohin sie geführt werden und wer welche operativen Maßnahmen umsetzt.
Wir berechnen in unseren Räumungskonzepten auch die Räumungsdauer – denn nur wer weiß, wie lange eine Räumung dauert, kann beurteilen, wann „rechtzeitig“ ist. Die Räumungsdauer umfasst dabei nicht nur die Zeit, die Besucher:innen benötigen, um einen sicheren Bereich zu erreichen, sondern auch die Zeit für Detektion, Alarmierung und Reaktion – denn jede dieser Phasen muss eingeplant werden, bevor sich eine Person überhaupt in Bewegung setzt. Die notwendigen Fluchtwegskapazitäten werden mit der siflux FlowPath-Methode berechnet. Bei Veranstaltungsstätten mit Fahrzeugverkehr regelt das Räumungskonzept auch die Gleichzeitigkeit von Fußgänger:innen-Abstrom und ausfahrenden Fahrzeugen.
Ein Räumungskonzept beantwortet unter anderem:
- Wer gibt die Räumung frei und wer löst sie aus?
- Wie werden die Mitarbeiter:innen intern informiert?
- Wie werden die Besucher:innen informiert – und in welchen Sprachen?
- Über welche Wege verlassen die Besucher:innen das Gelände?
- Welche Fluchtwege werden besonders stark frequentiert – und wo werden Positionen für Mitarbeiter:innen des Ordnerdienstes notwendig?
- Wie lange dauert die Räumung und ist diese Zeit ausreichend?
- Wohin werden die Besucher:innen nach der Räumung geführt?
Ein wesentlicher Bestandteil des Räumungskonzepts ist die klare Abgrenzung der Aufgaben zwischen dem Veranstaltungsteam und den Einsatzorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst). Wer ist wofür zuständig? Wo endet die Verantwortung der Veranstalter:in, wo beginnt die der Einsatzorganisationen? Diese Schnittstellen müssen im Vorfeld definiert sein.
Räumung und Evakuierung – nicht dasselbe. Die ÖNORM S 2304 definiert beide Begriffe getrennt: Bei einer Räumung bringen sich selbstrettungsfähige Personen auf Anweisung aus einem gefährdeten Bereich in Sicherheit. Bei einer Evakuierung werden Personen organisiert in Sicherheit gebracht, die das nicht selbst können – etwa Besucher:innen mit Behinderung, die auf Unterstützung durch Personal angewiesen sind. Deshalb heißt das Dokument auch Räumungs- und Evakuierungskonzept – es deckt beide Bereiche ab.
Wir erstellen Räumungs- und Evakuierungskonzepte, die beide Aspekte integriert behandeln: die geordnete Räumung für die Masse der selbstrettungsfähigen Besucher:innen und die gezielte Evakuierung für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Show-Stop-Verfahren / Programmunterbrechungsverfahren
Das Show-Stop-Verfahren – auf Deutsch Programmunterbrechungsverfahren – beschreibt, wie das Programm Ihrer Veranstaltung kontrolliert unterbrochen oder abgebrochen wird.
Eine Programmunterbrechung oder ein Programmabbruch ist eine sensible Situation. Wird sie nicht strukturiert durchgeführt, kann es im Publikumsbereich zu Verwirrung kommen. Deshalb braucht es klar definierte Rollen, Kommunikations- und Entscheidungswege – und dafür planen wir.
Ein Show-Stop kann sowohl szenariobasiert als auch szenariounabhängig notwendig werden. Szenariobasiert etwa, wenn der Druck vor der Bühne zu hoch wird. Szenariounabhängig, wenn eine Räumung eingeleitet werden muss – unabhängig vom konkreten Auslöser. In beiden Fällen muss das Verfahren funktionieren.
Wir definieren im Vorfeld, wer in welcher Situation die Unterbrechung einleiten darf, wie die Kommunikation an Bühne, Technik und Veranstalter:in abläuft und wie ein geordneter Wiederanlauf eines unterbrochenen Bühnenprogramms erfolgt. Je nach Situation können unterschiedliche Personen befugt sein, den Show-Stop einzuleiten: die Veranstalter:in oder eine vertretungsbefugte Person, das Stage Management oder der Pit Supervisor des Ordnerdienstes.
Das Programmunterbrechungsverfahren regelt unter anderem:
- Wer darf den Show-Stop in welcher Situation einleiten?
- Wie wird die Entscheidung an die Bühne, die Technik und die Veranstalter:in kommuniziert?
- Was passiert mit Licht, Ton, szenischen Effekten und Bühnenprogramm?
- Welche Durchsagen werden wann ausgelöst?
- Wer darf den Wiederanlauf einer unterbrochenen Show einleiten – und wie wird das umgesetzt?
Entscheidend ist, dass alle Beteiligten das Verfahren im Vorfeld kennen. FOH-Leitung, Stage Management, Moderation oder Künstler:innen, Ordnerdienst und technische Leitung – jede beteiligte Person muss vorab über ihre Rolle und Aufgaben gebrieft sein, damit das Verfahren im Ernstfall funktioniert. Ein vordefiniertes Programmunterbrechungsverfahren verkürzt zudem die Zeit bis zur Durchsage an die Besucher:innen – und damit die Gesamtdauer der Räumung.
Stör-, Notfall- und Krisentexte
Warum sind vorformulierte Durchsagetexte so wichtig? Weil das Wording entscheidend ist. Eine falsch formulierte Durchsage kann die Reaktion der Besucher:innen maßgeblich verzögern. Wer etwa eine Räumung mit „behördlicher Anordnung“ oder „technischem Gebrechen“ begründet, wird feststellen, dass ein Großteil der Gäste nicht reagiert – weil keine klare Handlungsanweisung kommuniziert wird. Professionell erarbeitete Stör-, Notfall- und Krisentexte stellen sicher, dass die richtige Information zur richtigen Zeit in der richtigen Weise kommuniziert wird – und verkürzen damit die Reaktionszeit der Besucher:innen und die Gesamtdauer einer Räumung.
Wir erstellen Durchsagetexte für unterschiedliche Szenarien – von der Störung im Normalbetrieb bis zur Räumungsdurchsage. Die Texte werden szenariobasiert erarbeitet und für den sofortigen Einsatz bereitgestellt. Dabei berücksichtigen wir auch die Frage der Sprache: Bei internationalen Veranstaltungen müssen Durchsagen in mehreren Sprachen verfügbar sein.
Sperrkonzepte
Ein Sperrkonzept regelt die gezielte Sperrung von Bereichen Ihrer Veranstaltung, wenn eine Überfüllung droht. Die Grundlage dafür wird im Sicherheitskonzept gelegt: Dort wird der Fassungsraum für die gesamte Veranstaltungsstätte und für jeden Teilbereich berechnet. Das Sperrkonzept baut darauf auf und regelt, wie eine drohende Überfüllung rechtzeitig erkannt wird, welche Ressourcen dafür notwendig sind und welche operativen Schritte eingeleitet werden.
Sperrung von Teilbereichen – Wenn ein bestimmter Bereich innerhalb der Veranstaltungsstätte seine Kapazitätsgrenze erreicht, wird dieser Bereich gesperrt, während die restliche Veranstaltung weiterläuft. Das Sperrkonzept legt fest, wer die Sperrung auslöst, wie Besucher:innen umgelenkt werden und wie die Kommunikation zwischen den Bereichen funktioniert.
Sperrung der gesamten Veranstaltungsstätte – Wenn das gesamte Veranstaltungsgelände überfüllungsgefährdet ist, wird der Zugang zur gesamten Veranstaltungsstätte gesperrt. Das Sperrkonzept definiert die Auslösekriterien, den Ablauf und die Information der Besucher:innen, die sich noch außerhalb des Geländes befinden.
In beiden Fällen ist das Sperrkonzept eng an Crowd Management Know-how geknüpft – denn die Steuerung und Beobachtung der Besucherströme ist die Grundlage dafür, eine drohende Überfüllung frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu handeln.
Szenariobasierte Maßnahmenplanung
Die szenariobasierte Maßnahmenplanung bereitet Ihre Veranstaltung auf konkrete Ereignisse vor. Die Grundlage bildet die Risikobeurteilung aus dem Sicherheitskonzept: Welche Szenarien wurden als relevant identifiziert? Für jedes dieser Szenarien wird ein eigener Maßnahmenplan erstellt – im Vorfeld durchdacht, damit im Ernstfall nichts vergessen wird.
Ein Maßnahmenplan beschreibt für ein konkretes Szenario:
- Was ist passiert? (Beschreibung des Szenarios)
- Wer wird informiert und in welcher Reihenfolge?
- Wer entscheidet über die nächsten Schritte?
- Welche Maßnahmen werden eingeleitet?
- Wer ist für welche Maßnahme verantwortlich?
- Wann wird die Räumung ausgelöst – und wann nicht?
Typische Szenarien, für die Maßnahmenpläne erstellt werden, sind unter anderem: Sturm, Blitzschlaggefahr, Hagel, Stromausfall, Brand, Bruch des Wellenbrechersystems, Fund eines nicht zuordenbaren Gegenstandes oder Ausfall kritischer Infrastruktur.
Das Ziel der szenariobasierten Maßnahmenplanung ist, dass alle Beteiligten im Ernstfall wissen, was zu tun ist – ohne erst überlegen zu müssen. Die Szenarien wurden vorab durchdacht, die Verantwortlichkeiten sind geklärt, die Abläufe sind definiert.
Häufige Fragen zur Notfallplanung
Das hängt vom Bundesland ab. Oberösterreich, die Steiermark und Vorarlberg normieren eine proaktive Pflicht: Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass Besucher:innen im Notfall rechtzeitig zum Verlassen aufgefordert werden. Wien ergänzt dies um technische Alarmierungseinrichtungen. Unabhängig vom Bundesland fordert die ÖNORM EN 13200-8 für jede Veranstaltung einen Notfallplan — einschließlich Räumungsverfahren. Ein professionelles Notfallkonzept entspricht dem Stand der Technik.
Die ÖNORM S 2304 definiert beide Begriffe getrennt: Bei einer Räumung bringen sich selbstrettungsfähige Personen auf Anweisung aus einem gefährdeten Bereich in Sicherheit. Bei einer Evakuierung werden Personen organisiert in Sicherheit gebracht, die das nicht selbst können (z. B. Besucher:innen mit Behinderung). Beide Bereiche werden im Räumungs- und Evakuierungskonzept integriert geplant.
Das Sicherheitskonzept ist das Basisdokument. Aus ihm leiten sich die Teilkonzepte der Notfallplanung ab — Räumungskonzept, Maßnahmenpläne, Programmunterbrechungsverfahren, Sperrkonzepte und Durchsagetexte. Ob und welche dieser Teilkonzepte für Ihre Veranstaltung erforderlich sind, hängt von Art, Größe und Gegebenheiten Ihres Events ab.
Das Show-Stop-Verfahren — auf Deutsch Programmunterbrechungsverfahren — regelt, wie das Programm einer Veranstaltung kontrolliert unterbrochen oder abgebrochen wird. Es definiert, wer in welcher Situation den Show-Stop einleiten darf, wie die Kommunikation abläuft, welche technischen Schritte eingeleitet werden und wer den Wiederanlauf freigeben darf.
Stör-, Notfall- und Krisentexte sind vorformulierte Durchsagetexte, die im Ereignisfall eingesetzt werden. Das Wording ist entscheidend: Falsch formulierte Durchsagen können die Reaktion der Besucher:innen verzögern oder Verwirrung auslösen. Wir erstellen diese Texte für unterschiedliche Szenarien und bei Bedarf in mehreren Sprachen.
Unwetter ist eines der häufigsten Szenarien in der Notfallplanung. Der szenariobasierte Maßnahmenplan definiert unter anderem: ab welchen Wetterbedingungen Maßnahmen eingeleitet werden, wer die Entscheidung zur Programmunterbrechung oder Räumung trifft und welche Durchsagen wann ausgelöst werden.
Ja. Wir erstellen einzelne Teilkonzepte — etwa ein Räumungskonzept oder Maßnahmenpläne — auch unabhängig, sofern ein Sicherheitskonzept als Grundlage vorhanden ist.
Ja. Räumungskonzepte erstellen wir sowohl für einzelne Veranstaltungen als auch für Veranstaltungsstätten, in denen regelmäßig unterschiedliche Events stattfinden.
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