Sicherheitskonzept für Ihre Veranstaltung — maßgeschneidert, rechtssicher, praxiserprobt
Sie planen eine Veranstaltung und benötigen ein Sicherheitskonzept? Wir erstellen Ihr Sicherheitskonzept — individuell auf Ihre Veranstaltung zugeschnitten, abgestimmt auf die Anforderungen Ihrer Behörde und so aufgebaut, dass es in der Praxis funktioniert.
Was ist ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen?
Ein Sicherheitskonzept ist das zentrale Planungsdokument für die Sicherheit Ihrer Veranstaltung. Es analysiert die spezifischen Risiken Ihres Events, definiert die Maßnahmen, mit denen diese Risiken beherrscht werden, und bildet damit die Grundlage für ein strukturiertes Risikomanagement. Dabei betrachtet es Ihre Veranstaltung ganzheitlich: den Ort, das Programm, die erwarteten Besucher:innen, die zeitlichen Abläufe und die beteiligten Akteure.
Stellen Sie sich das Sicherheitskonzept wie einen Architekturplan vor: So wie ein Architekt zuerst den Plan zeichnet, bevor der erste Stein gesetzt wird, legt das Sicherheitskonzept die Grundlage für alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen. Es ist das strategische Basisdokument, aus dem sich alle weiteren Maßnahmen und Konzepte ableiten.
Wichtig zu verstehen: Ein Sicherheitskonzept ist nicht dasselbe wie ein Ordnerdienst oder Security-Personal. Wer Ordner:innen (Security) bestellt, hat Personal vor Ort – aber keinen Plan. Das Sicherheitskonzept liefert die Grundlage dafür, was diese Personen tun sollen, wann sie es tun sollen und wie die einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen.
Wir bei siflux erstellen dieses Konzept für Sie. Wir sind der Architekt, der den Plan zeichnet – nicht das Bauunternehmen, das die Mauer errichtet. Unser Fokus liegt auf der fachlich fundierten Planung und Konzeptarbeit.
Was enthält ein Sicherheitskonzept?
Das Sicherheitskonzept beschreibt nicht nur, welche Maßnahmen getroffen werden – es legt auch fest, wer sie umsetzt, wann sie greifen und wie sie ineinandergreifen. Typische Inhalte sind:
- Veranstaltungsbeschreibung – Art, Ort, Programm, Zeitrahmen, erwartete Besucher:innenzahl
- Risikobeurteilung und Risikomanagement – systematische Analyse der veranstaltungsspezifischen Risiken und Gefährdungen, Bewertung und Steuerung durch geeignete Maßnahmen. Wir setzen dafür die eigens für Veranstaltungen und Veranstaltungsstätten entwickelte siflux 4D Safe Matrix ein.
- Zulässige Personenanzahl – wie viele Gäste sich bei Ihrer Veranstaltung gleichzeitig aufhalten dürfen, abgeleitet aus den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien
- Einlass- und Abstromplanung – Kapazitäten an Eingängen, Ausgängen und Engstellen
- Kommunikationsstruktur – wer im Normal- und Notfall mit wem kommuniziert, über welche Kanäle und in welcher Reihenfolge
- Verantwortlichkeiten und Rollen – klare Zuordnung: wer entscheidet, wer handelt, wer informiert
- Lagepläne und Fluchtwege – Übersicht über das Gelände mit Fluchtwegen und Infrastruktur
- Maßnahmen bei Störungen und Notfällen – szenariobasierte Handlungsanweisungen für definierte Ereignisse
Das sind die Kerninhalte – aber ein professionelles Sicherheitskonzept geht deutlich tiefer. Je nach Veranstaltung behandeln wir unter anderem: Verkehr und Erreichbarkeit (Anreise, Zufahrtskontrolle, Zufahrt für Einsatzfahrzeuge), Besucher:innensicherheit im Betrieb (sichere Begehbarkeit, Absturzsicherungen, Vorkehrungen für mobilitätseingeschränkte Besucher:innen), technische Infrastruktur (Stromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegbeschilderung, Schutz vor gefährdender Schallemission), Standsicherheit und Veranstaltungstechnik, Spezialeffekte und veranstaltungsspezifische Gefahrenquellen (Flüssiggas, Pyrotechnik, CO2-Jets, Show-Laser, …) sowie die Leitungsstruktur und Betriebsarten Ihrer Sicherheitsorganisation.
Diese Tiefe ist der Unterschied. Ein Sicherheitskonzept, das über 50 einschlägige Normen, das Veranstaltungsgesetz Ihres Bundeslandes und – wo vorhanden – die zugehörige Veranstaltungsstättenverordnung berücksichtigen muss, erfordert fachliche Expertise – keine Checkliste.
Je nach Art, Größe und Gegebenheiten Ihrer Veranstaltung erstellen wir darüber hinaus gerne die weiteren notwendigen Konzepte und Pläne:
- Räumungs- und Evakuierungskonzept – für die geordnete Räumung selbstrettungsfähiger Besucher:innen und die Evakuierung von Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind
- Notfall- und Maßnahmenpläne – für szenariobasiertes Handeln bei Störfällen
- Crowd Management Plan – für die Lenkung und Steuerung Ihrer Personenströme
- Programmunterbrechungsverfahren – für den kontrollierten Abbruch oder die Unterbrechung des Programms
- Sperrkonzepte – für die gezielte Sperrung von Teilbereichen oder der gesamten Veranstaltungsstätte
- Stör-, Notfall- und Krisentexte – vorformulierte Durchsagen für den Ereignisfall
- Arbeitnehmer:innenschutzkonzept – für den Schutz aller auf der Veranstaltung tätigen Personen
Welche dieser Konzepte für Ihre Veranstaltung tatsächlich erforderlich sind, ergibt sich aus der konkreten Situation – das klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien – wir ordnen für Sie ein
Veranstaltungssicherheit ist kein rechtsfreier Raum. Je nach Bundesland, Veranstaltungsart und Größe greifen unterschiedliche Regelwerke: neun Veranstaltungsgesetze, veranstaltungsrechtliche Verordnungen, über 50 einschlägige Normen sowie rund 20 branchenspezifische Richtlinien und Guidelines für Best Practice. Das ist eine Komplexität, die Sie als Veranstalter:in nicht im Detail kennen müssen – dafür sind wir da.
Wir kennen diese Regelwerke und berücksichtigen die für Ihre Veranstaltung relevanten Bestimmungen in jedem Konzept, das wir erstellen.
Was Sie tun müssen – Gesetzliche Pflichten und behördliche Auflagen, deren Nichteinhaltung rechtliche Konsequenzen hat.
Was Sie tun sollten – Fachliche Empfehlungen auf Basis von Normen und anerkannten Richtlinien, über deren Umsetzung Sie als Veranstalter:in selbst entscheiden.
Wo Sie Gestaltungsspielraum haben – Bereiche, in denen keine verbindliche Vorgabe existiert und verschiedene Lösungen möglich sind.
Diese Einordnung gibt Ihnen Klarheit in der Planung und Sicherheit im Gespräch mit der Behörde – bei dem wir Sie auf Wunsch begleiten.
Für welche Veranstaltungen erstellen wir Sicherheitskonzepte?
Wir erstellen Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen jeder Art und Größe – von 150 bis über 400.000 Besucher:innen (kumuliert über die Veranstaltungsdauer). Unsere Erfahrung umfasst unter anderem:
- Festivals und Open-Air-Events – Musikfestivals, mehrtägige Veranstaltungen mit Camping, Open-Air-Konzerte
- Stadtfeste und Volksfeste – Straßenfeste, Silvesterfeiern, Kirtage
- Weihnachtsmärkte – Advent- und Weihnachtsmärkte, Christkindlmärkte
- Konzerte und Bühnenveranstaltungen – Einzelkonzerte, Tournee-Stopps, Theater- und Kulturveranstaltungen
- Sportveranstaltungen – Läufe, Radrennen, Fußballspiele, Outdoor-Sportevents
- Firmenevents und Messen – Produktpräsentationen, Kongresse, Betriebsfeiern, Ausstellungen
- Veranstaltungen im öffentlichen Raum – Kundgebungen, kommunale Großveranstaltungen
Jede Veranstaltungsgröße hat ihre eigenen Herausforderungen – und je nach Größe und Bundesland steigen auch die gesetzlichen Anforderungen an das Sicherheitskonzept.
Wann brauchen Sie ein Sicherheitskonzept?
In Österreich regelt jedes Bundesland das Veranstaltungsrecht eigenständig – neun Bundesländer, neun Veranstaltungsgesetze. Die Anforderungen an ein Sicherheitskonzept unterscheiden sich daher je nach Bundesland, Veranstaltungsart und erwarteter Besucher:innenzahl. Ab wie vielen Personen ein Sicherheitskonzept verpflichtend ist, hängt vom jeweiligen Veranstaltungsgesetz ab.
Einige Orientierungswerte:
- Das Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (§ 31 WrVeranstG) verlangt ein Sicherheitskonzept, wenn mehr als 5.000 Besucher:innen gleichzeitig an einer Veranstaltung teilnehmen können. Darüber hinaus kann die Behörde ein Sicherheitskonzept auch unterhalb dieser Grenze verlangen – nämlich dann, wenn die Veranstaltung ein besonderes Gefahrenpotenzial aufweist.
- Das neue Salzburger Veranstaltungsgesetz 2026 wird eine Pflicht für ein Sicherheitskonzept ab 2.000 teilnehmenden Personen vorsehen (noch nicht in Kraft).
- Das Tiroler Veranstaltungsgesetz fordert ab 1.500 Besucher:innen ein Sicherheitskonzept.
- Die OIB-Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit) schreibt bei Versammlungsstätten ab 5.000 Besucher:innen ein Sicherheitskonzept vor. Als bautechnische Richtlinie gilt sie über die Bauordnungen der Bundesländer als Stand der Technik – und ist damit nicht auf ein einzelnes Bundesland beschränkt.
- Die ÖNORM EN 13200-8 (Sicherheitsmanagement für Zuschaueranlagen) geht noch weiter: Sie fordert ein Sicherheitskonzept für jede Veranstaltung – unabhängig von der Größe. Der Umfang richtet sich nach Art und Risikoprofil.
Als Veranstalter:in haben Sie eine allgemeine Schutzpflicht gegenüber Ihren Besucher:innen – unabhängig davon, ob das Veranstaltungsgesetz Ihres Bundeslandes ein Sicherheitskonzept verlangt oder nicht.
Ein Sicherheitskonzept schützt nicht nur Ihre Gäste, sondern auch Sie selbst. Kommt es bei Ihrer Veranstaltung zu einem Personenschaden, wird geprüft, ob Sie angemessene Vorkehrungen getroffen haben. Ein professionelles Sicherheitskonzept dokumentiert genau das – und kann im Ernstfall den Unterschied zwischen Haftung und Entlastung ausmachen.
Wir kennen die Veranstaltungsgesetze aller neun Bundesländer und berücksichtigen die jeweils geltenden Bestimmungen in jedem Konzept, das wir erstellen.
So entsteht Ihr Sicherheitskonzept
1 – Erstgespräch
Wir lernen Sie und Ihre Veranstaltung kennen: Was ist geplant? Wo findet sie statt? Wann? Wie viele Besucher:innen erwarten Sie? Welches Programm ist vorgesehen? In diesem Gespräch klären wir die Rahmenbedingungen und verstehen, was Sie brauchen.
2 – Analyse
Wir sichten die Veranstaltungsstätte und die vorhandenen technischen Einrichtungen. Falls ein Geländeplan existiert, prüfen wir diesen. Falls nicht, erstellen wir einen für Sie oder arbeiten mit den verfügbaren Unterlagen und einer Begehung vor Ort.
3 – Planung
Wir bringen Raum, Zeit, Programm und Technik zusammen: Die räumlichen Gegebenheiten werden mit dem Programmablauf, den erwarteten Personenströmen und der technischen Infrastruktur abgestimmt. Wir berechnen den Fassungsraum, die Einlass- und Abstromkapazitäten, identifizieren Engstellen und prüfen die Fluchtwegskapazitäten mit der siflux FlowPath-Methode.
4 – Konzept
Auf Basis der Analyse und Planung erarbeiten wir Ihr Sicherheitskonzept – inklusive aller relevanten Teilkonzepte. Den Entwurf stimmen wir mit Ihnen ab und passen ihn bei Bedarf an, bis das Ergebnis zu Ihrer Veranstaltung passt.
5 – Behörde
Wir begleiten Sie bei der Behördenverhandlung. Da wir die Anforderungen und die Arbeitsweise der Veranstaltungsbehörden kennen, sorgen wir für einen reibungslosen Genehmigungsprozess.
6 – Umsetzung
Auf Wunsch begleiten wir Ihre Veranstaltung auch vor Ort – als Sicherheitsberater:in während des Events. So stellen wir sicher, dass das Konzept nicht nur auf dem Papier existiert, sondern in der Praxis gelebt wird.
Warum siflux?
3× Austrian Event Award. Wir haben den Austrian Event Award in der Kategorie „Beste Eventsicherheit“ dreimal gewonnen: 2020, 2021 und 2022 – so oft wie kein anderes Unternehmen in dieser Kategorie. Diese Auszeichnung bestätigt, was unsere Kunden täglich erleben: Sicherheitskonzepte, die in der Praxis funktionieren.
Akademische Expertise und praktische Erfahrung. Unser Geschäftsführer Prof. (FH) Martin Bardy MA, BEd, BA, MBA hat als erster Österreicher Crowd Safety Management in England (UK) studiert und lehrt regelmäßig an Universitäten und Fachhochschulen zu Themen der Veranstaltungssicherheit. Diese akademische Grundlage verbinden wir mit über einem Jahrzehnt praktischer Erfahrung bei Veranstaltungen jeder Größenordnung – vom Firmenevent bis zum Festival mit über 400.000 Besucher:innen.
Österreichweit tätig. Wir arbeiten in allen neun Bundesländern und kennen die jeweiligen Veranstaltungsgesetze, die einschlägigen Verordnungen, Normen und Richtlinien. Ob Wien, Salzburg, Tirol oder Kärnten – Ihr Konzept entspricht den Anforderungen Ihres Bundeslandes.
Von 150 bis über 400.000 Besucher:innen. Unsere Erfahrung reicht von kleineren Events mit 150 Personen bis zu großen Festivals mit über 400.000 Besucher:innen (kumuliert über die Veranstaltungsdauer). Jede Veranstaltungsgröße hat ihre eigenen Herausforderungen – wir kennen sie.
Konzeptarbeit, kein Security-Unternehmen. Wir konzentrieren uns auf das, was wir am besten können: die fachlich fundierte Planung. Sicherheitspersonal, Sanitätsdienste und Veranstaltungstechnik gehören nicht zu unserem Leistungsumfang – aber all diese Bereiche werden in unserem Konzept berücksichtigt. Wir definieren, was für welche Aufgaben gebraucht wird. Die Detailplanung in Fachbereichen – etwa das sanitätsdienstliche Konzept – liegt dann bei der jeweils beauftragten fachkundigen Organisation.
Eigene Methodik. Unsere Konzepte basieren auf der siflux 4D Safe Matrix – einem systematischen Analyse-Framework, mit dem wir Ihre Veranstaltung in allen sicherheitsrelevanten Dimensionen erfassen. Für die Berechnung von Fluchtwegskapazitäten setzen wir die siflux FlowPath-Methode ein, die nicht nur einzelne Fluchtwege isoliert betrachtet, sondern das Zusammenspiel ineinander fließender Fluchtwege berücksichtigt.
Was unsere Kunden sagen
„Wir arbeiten seit 2016 mit siflux zusammen. Mit der Expertise und dem Know-How schafften wir es, unsere Festivals vor allem im Crowd- & Safetymanagement weiterzuentwickeln. Die Arbeit mit siflux macht richtig Spaß, lösungsorientiert, pragmatisch und zuverlässig. Und mitunter das Wichtigste: Mit siflux im Team sind die BesucherInnen vor Ort sicherer.“ – Michael Struber, COO Revolution Event GmbH
Häufige Fragen zum Sicherheitskonzept
Ein Sicherheitskonzept ist das zentrale Planungsdokument für die Sicherheit einer Veranstaltung. Es analysiert die spezifischen Risiken des Events, definiert Schutzmaßnahmen und legt Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege und Abläufe für den Normal- und den Notfall fest. Aus dem Sicherheitskonzept leiten sich alle weiteren Teilkonzepte ab — vom Räumungs- und Evakuierungskonzept bis zum Crowd Management Plan.
Das hängt vom Bundesland und der Art Ihrer Veranstaltung ab. In Wien verlangt das Veranstaltungsgesetz ab 5.000 Besucher:innen ein schriftliches Sicherheitskonzept. In Salzburg liegt die Grenze bei 2.000 teilnehmenden Personen, in Tirol bei 1.500 Besucher:innen. Die OIB-Richtlinie 4 schreibt bei Versammlungsstätten ab 5.000 Besucher:innen ein Sicherheitskonzept vor — als Stand der Technik über die Bauordnungen aller Bundesländer. Die ÖNORM EN 13200-8 fordert ein Sicherheitskonzept für jede Veranstaltung, unabhängig von der Größe. Grundsätzlich gilt: Auch ohne gesetzliche Pflicht ist ein Sicherheitskonzept sinnvoll — es schützt Ihre Gäste und reduziert Ihr Haftungsrisiko als Veranstalter:in.
Die Kosten für ein Sicherheitskonzept richten sich nach Art, Größe und Komplexität Ihrer Veranstaltung. Ein Stadtfest mit mehreren Bühnen erfordert beispielsweise mehr Planungsaufwand als ein Firmenevent mit 200 Gästen. Pauschale Preise gibt es nicht — jedes Sicherheitskonzept wird individuell kalkuliert. Sie erhalten nach einem kurzen Erstgespräch ein transparentes Angebot, damit Sie die Kosten von Anfang an einplanen können.
Das hängt von der Komplexität Ihrer Veranstaltung und der Verfügbarkeit der benötigten Informationen ab. Für kleinere Events kann ein Konzept innerhalb weniger Tage stehen, bei größeren Veranstaltungen mit vielen Beteiligten planen wir mehr Zeit für Abstimmungen ein. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme — aber auch bei knappen Zeitfenstern finden wir Lösungen.
Ja. Räumungs- und Evakuierungskonzepte, Notfall- und Maßnahmenpläne, Programmunterbrechungsverfahren, Sperrkonzepte und Stör-, Notfall- und Krisentexte sind Bestandteile unserer Arbeit. Diese Teilkonzepte leiten sich aus dem Sicherheitskonzept ab und werden von uns als Gesamtpaket oder einzeln erstellt. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Notfallplanung.
Ein Sicherheitskonzept ist ein Planungsdokument — es definiert, welche Maßnahmen wo, wann und von wem umgesetzt werden. Ein Ordnerdienst oder Security-Personal setzt diese Maßnahmen vor Ort um. Das eine ersetzt das andere nicht: Ohne Konzept wissen Ordner:innen (Security) nicht, was zu tun ist. Ohne Personal wird das Konzept nicht umgesetzt. siflux erstellt das Konzept — den Ordnerdienst oder die Security beauftragen Sie separat.
In allen neun österreichischen Bundesländern. Da jedes Bundesland ein eigenes Veranstaltungsgesetz hat, berücksichtigen wir in jedem Konzept die spezifischen rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes.
Ja, auf Wunsch. Wir begleiten Ihre Veranstaltung als Sicherheitsberater:in vor Ort — und stellen sicher, dass das Konzept in der Praxis so umgesetzt wird, wie es geplant wurde. Ob das für Ihre Veranstaltung sinnvoll ist, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Ja. Wir begleiten Sie bei Behördenverhandlungen und übernehmen die fachliche Kommunikation mit der Veranstaltungsbehörde. Da wir die Anforderungen und die Arbeitsweise der Behörden kennen, verläuft der Genehmigungsprozess in der Regel reibungslos.
Ja. Wir erstellen Sicherheitskonzepte sowohl für einzelne Veranstaltungen als auch für Veranstaltungsstätten, die regelmäßig unterschiedliche Events beherbergen. Bei Veranstaltungsstätten ist das Sicherheitskonzept in der Regel standortbezogen und bildet die Grundlage für die Sicherheitsplanung aller dort stattfindenden Veranstaltungen.
Ja. Prof. (FH) Martin Bardy lehrt regelmäßig an Universitäten und Fachhochschulen. Darüber hinaus bieten wir über unsere Plattform SicherheitsCampus Onlinekurse zu Veranstaltungsrecht, Risikomanagement, Notfallplanung und Veranstaltungssicherheit an — zum Veranstaltungsrecht für jedes Bundesland einen eigenen Kurs. Für Veranstalter:innen und deren Teams bieten wir generelle und veranstaltungsspezifische Workshops an — sprechen Sie uns einfach darauf an.
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