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Veranstaltungssicherheit kostet Geld. Unsicherheit kann noch teurer kommen

Veranstaltungssicherheit kostet Geld – sei es für die Erstellung eines Sicherheitskonzepts oder für die Umsetzung von Maßnahmen vor Ort. Ein Sicherheitskonzept ist das zentrale Planungsdokument für die Sicherheit einer Veranstaltung – es dokumentiert Risiken, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten. Das Ziel: die Sicherheit Ihrer Besucher:innen erhöhen und die Verletzungsgefahr auf ein vertretbares Maß reduzieren.

Das geschieht zum einen aus moralischer Verantwortung. Zum anderen aus Eigenschutz. Denn jeder Personenschaden bei einer Veranstaltung kann für Veranstalter:innen zu hohen Schadenersatz- und Schmerzengeldzahlungen führen – und im schlimmsten Fall die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Dieser Beitrag zeigt, welche finanziellen Folgen Personenschäden bei Veranstaltungen in Österreich haben können, wann Veranstalter:innen haften – und warum ein professionelles Sicherheitskonzept nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wann Veranstalter:innen haften

Als Veranstalter:in haben Sie – abgesehen von der moralischen Verpflichtung – auch eine gesetzliche Schutzpflicht gegenüber Ihren Besucher:innen. Diese ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach § 1295 ABGB: Wer einen Verkehr für Menschen eröffnet – und das tut jede Veranstalterin und jeder Veranstalter – muss angemessene Vorkehrungen zum Schutz all jener Personen treffen, deren Rechtsgüter dadurch verletzt werden können.

Dabei müssen Sie nicht jede erdenkliche Gefahr für Leben und Gesundheit berücksichtigen – wohl aber jene konkreten Gefahren, die auf ein zumutbares Ausmaß reduziert werden können.

Dokumentation als Schutz

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Dokumentation der getroffenen Maßnahmen. Eine formale Dokumentationspflicht besteht zwar nicht in jedem Fall. Je konkreter Sie jedoch nachweisen können, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben, um vorhersehbare Gefahrenquellen zu beseitigen, desto eher wird es Ihnen gelingen, eine Haftung zu vermeiden.

Genau das leistet ein professionelles Sicherheitskonzept: Es enthält eine detaillierte Risikobeurteilung, eine strukturierte Risikobewältigung und eine nachvollziehbare Darstellung aller Maßnahmen – und dokumentiert damit systematisch, dass Sie Ihrer Schutzpflicht nachgekommen sind. Das gilt unabhängig von der Veranstaltungsart und Veranstaltungsgröße – ob Firmenevent in Wien, Stadtfest in Graz oder Festival in Salzburg. Im Haftungsfall kann dieses Dokument den Unterschied zwischen Verantwortung und Entlastung ausmachen.

Wer ein Sicherheitskonzept erstellen darf und welche Qualifikation dafür nötig ist, haben wir in einem eigenen Blogbeitrag behandelt: Wer darf in Österreich Sicherheitskonzepte schreiben?

Gesetze einhalten reicht nicht

Ein häufiger Irrtum: Die alleinige Einhaltung von Veranstaltungsgesetzen, Verordnungen, Bewilligungen und Auflagen befreit nicht gänzlich von einer Haftung. Diese stellen lediglich das anzuwendende Mindestmaß an Sorgfalt dar. Darüber hinaus kann auch der Stand der Technik – also einschlägige Normen und anerkannte Richtlinien – als Maßstab herangezogen werden. Wer vorhersehbare Risiken ignoriert, die nach dem Stand der Technik hätten erkannt und behandelt werden können, kann trotz behördlicher Genehmigung haftbar werden.

In Österreich regelt jedes Bundesland das Veranstaltungsrecht eigenständig – neun Bundesländer, neun Veranstaltungsgesetze. Die Anforderungen an ein Sicherheitskonzept unterscheiden sich je nach Bundesland, Veranstaltungsart und erwarteter Besucher:innenzahl. Wir kennen diese Unterschiede und berücksichtigen sie in jedem Konzept, das wir erstellen.

Was Personenschäden kosten können

Wenn ein Personenschaden bei Ihrer Veranstaltung eintritt und Sie die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen haben, müssen Sie die geschädigte Person so stellen, wie diese ohne das schädigende Ereignis stehen würde. § 1325 ABGB regelt dies:

„Wer jemanden an seinem Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten des Verletzten; ersetzet ihm den entgangenen, oder wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst und bezahlt ihm auf Verlangen überdies ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld.“

Das heißt konkret: Schmerzengeld, Heilungskosten und Verdienstentgang – und diese Zahlungen beziehen sich immer auf eine einzelne Person. Bei einer Veranstaltung kann ein einzelnes Ereignis jedoch viele Personen gleichzeitig betreffen.

Schmerzengeld in Österreich

Die Höhe des Schmerzengeldes wird in Österreich in der Regel in Tagessätzen bemessen. Zur groben Orientierung:

SchmerzintensitätTagessatz (Orientierung)
Leichte Schmerzen€ 100 – 110 pro Tag
Mittlere Schmerzen€ 200 – 220 pro Tag
Starke Schmerzen€ 300 – 330 pro Tag

Diese Beträge erlauben eine erste Einschätzung. Zur besseren Zuordnung von Verletzungsausmaß und tatsächlich zugesprochenen Beträgen einige Beispiele aus der österreichischen Rechtsprechung:

VerletzungSchmerzengeld
Brustkorbprellung€ 100 – 799
Verlust eines Zahnes, Verletzung im Lippenbereich€ 1.700
Bruch des Brustbeines, leichte Zerrung der HWS€ 3.500
Schmerzhafte Augenverletzung, beidseitiger Tinnitus€ 4.000
Bruch zweier Rippen und Schürfwunden€ 4.500
Bruch des Außenknöchels€ 7.800
Kniegelenksverletzung€ 14.000
Bruch des Schulterblattes, chronische Ellbogengelennksbeschwerden€ 14.600
Trauma des rechten Beins mit Brüchen und Kniegelenksverletzung€ 38.000

Hinweis: Die dargestellten Beträge stammen aus veröffentlichten Entscheidungen österreichischer Gerichte, sind nicht inflationsbereinigt und können heute entsprechend höher ausfallen. So hat beispielsweise der Oberste Gerichtshof im Jahr 2011 das bis dahin höchste zugesprochene Schmerzengeld, basierend auf dem Verbraucherpreisindex, von € 218.000 auf € 266.000 erhöht (3 Ob 128/11m). Alle angeführten Beträge sind als Orientierung zu verstehen – die tatsächliche Bemessung erfolgt immer einzelfallbezogen.

Heilungskosten und Verdienstentgang

Heilungskosten und Verdienstentgang sind zusätzlich zum Schmerzengeld zu leisten. Diese Beträge werden individuell bemessen und lassen sich daher nicht allgemeingültig beziffern.

Es lässt sich jedoch erahnen, was es wirtschaftlich bedeuten kann, wenn einer geschädigten Person entstandener und möglicherweise zukünftiger Verdienstentgang ersetzt werden muss. Die Beträge können erhebliche Höhen erreichen.

Wenn viele Personen betroffen sind

Die oben dargestellten Schmerzengeldbeträge beziehen sich jeweils auf eine Person. Bei Veranstaltungen betrifft eine Gefahr jedoch häufig viele Personen gleichzeitig. Die Beträge können sich vervielfachen.

Einige Beispiele vergangener Veranstaltungsunglücke mit einer Vielzahl an Betroffenen:

OrtVerstorbene PersonenVerletzte Personen
Hillsborough, UK (1989)97766
Innsbruck, Österreich (1999)55 schwerstverletzte + weitere
Duisburg, Deutschland (2010)21541
Shanghai, China (2014)36über 40
Lorne, Australien (2015)80
Turin, Italien (2017)11.526

Für die Einordnung der möglichen Höhe an Schadenersatzverpflichtungen sei das Veranstaltungsunglück in Innsbruck herangezogen: Beim Snowboard-Event „Air & Style“ im Bergiselstadion kam es 1999 zu einem Menschengedränge am Stadionausgang – der Weg verschmälerte sich von 7,5 auf 5,5 Meter, war schlecht ausgeleuchtet und teilweise gefroren. Fünf junge Menschen starben, fünf weitere wurden schwerst verletzt und trugen erhebliche Dauerfolgen davon. Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters leistete an die Geschädigten Schadenersatz in der Höhe von € 10.833.619,88 (BMI, Öffentliche Sicherheit 7-8/2006).

Über zehn Millionen Euro – bei einem Unglück mit zehn direkt Betroffenen. Bei Ereignissen mit Hunderten Betroffenen übersteigen die Summen jede Vorstellungskraft.

Und die Veranstalterhaftpflichtversicherung?

„Aber dafür habe ich ja eine Veranstalterhaftpflichtversicherung!“ – ein Satz, der in der Praxis häufig fällt. Das kann stimmen, muss aber nicht.

Grundsätzlich deckt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung in Österreich auch Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln entstehen – das unterscheidet sie von der Sachversicherung. Leistungsfrei wird der Versicherer gemäß § 152 VersVG aber bei Vorsatz: Wer einen Schaden bewusst und gewollt herbeiführt, hat keinen Versicherungsschutz.

In der Praxis gibt es jedoch weitere Stolpersteine: Die konkreten Versicherungsbedingungen können bestimmte Risiken ausschließen, und die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten – etwa die Nichteinhaltung behördlicher Auflagen – kann ebenfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Ein bestehendes Sicherheitskonzept stärkt Ihre Position – auch gegenüber Ihrer eigenen Versicherung. Es dokumentiert, dass Sie Ihre Schutzpflichten ernst genommen und angemessene Vorkehrungen getroffen haben.

Was kostet ein Sicherheitskonzept?

Die Kosten für ein Sicherheitskonzept richten sich nach Art, Größe und Komplexität Ihrer Veranstaltung. Ein Firmenevent mit 300 Gästen erfordert einen anderen Planungsaufwand als ein mehrtägiges Festival mit 50.000 Besucher:innen pro Tag.

Faktoren, die den Aufwand beeinflussen:

  • Veranstaltungsgröße – erwartete Besucher:innenzahl, Fläche, Anzahl der Auf- und Abbauphasen
  • Art der Veranstaltung – Festival, Stadtfest, Firmenfeier, Sportveranstaltung, Weihnachtsmarkt
  • Veranstaltungsstätte – Indoor, Outdoor, bestehendes Gelände oder temporärer Aufbau
  • Komplexität – Anzahl der Bühnen, Gastronomie-Bereiche, Campingflächen, parallele Programmpunkte
  • Behördenanforderungen – welche Auflagen die zuständige Veranstaltungsbehörde vorschreibt
  • Vorhandene Unterlagen – gibt es bereits Lagepläne, Genehmigungen, bestehende Konzepte?

Pauschale Preise gibt es nicht – jedes Sicherheitskonzept wird individuell kalkuliert. Sie erhalten nach einem kurzen Erstgespräch ein transparentes Angebot, damit Sie die Kosten von Anfang an einplanen können.

Eines ist sicher: Die Kosten für ein professionelles Sicherheitskonzept stehen in keinem Verhältnis zu den finanziellen Folgen eines Personenschadens – wie die Zahlen in diesem Beitrag zeigen.

Zusammenfassung

Um einer Haftung vorzubeugen, müssen Veranstalter:innen das jeweilige Veranstaltungsrecht kennen, angemessene Schutzvorkehrungen treffen und diese nachvollziehbar dokumentieren. Ein professionelles Sicherheitskonzept leistet genau das – und bildet zusammen mit einer darauf abgestimmten Notfallplanung die Grundlage für sichere Veranstaltungen.

Sie planen eine Veranstaltung und möchten wissen, was ein Sicherheitskonzept für Ihr Event kostet? Wir erstellen Ihnen nach einem kurzen Erstgespräch ein individuelles Angebot.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung?

Die Kosten hängen von Art, Größe und Komplexität Ihrer Veranstaltung ab. Pauschale Preise gibt es nicht. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, individuell kalkuliertes Angebot.

Zahlt die Veranstalterhaftpflichtversicherung im Schadensfall?

Nicht automatisch in vollem Umfang. Bei Vorsatz ist der Versicherer gemäß § 152 VersVG leistungsfrei. Darüber hinaus können Obliegenheitsverletzungen – etwa die Nichteinhaltung behördlicher Auflagen – oder vertragliche Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen den Deckungsschutz einschränken. Ein bestehendes Sicherheitskonzept dokumentiert, dass Sie angemessene Vorkehrungen getroffen haben, und stärkt Ihre Position im Schadensfall.

Ab wann brauche ich ein Sicherheitskonzept?

Das hängt vom Bundesland ab. In Wien ist ein Sicherheitskonzept ab 5.000 gleichzeitig anwesenden Besucher:innen Pflicht (WrVeranstG § 31), in Tirol ab 1.500, in Salzburg künftig ab 2.000 teilnehmenden Personen. Die OIB-Richtlinie 4 schreibt bei Versammlungsstätten ab 5.000 Besucher:innen ein Sicherheitskonzept vor – als Stand der Technik über die Bauordnungen aller Bundesländer. Die ÖNORM EN 13200-8 fordert ein Sicherheitskonzept sogar für jede Veranstaltung, unabhängig von der Größe. Auch unterhalb der gesetzlichen Grenzen ist ein Sicherheitskonzept daher sinnvoll – es schützt Ihre Gäste und reduziert Ihr Haftungsrisiko. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zum Sicherheitskonzept.

Wie hoch kann Schmerzengeld bei Veranstaltungsunfällen ausfallen?

Die Beträge variieren stark – von einigen hundert Euro bei Prellungen bis hin zu sechsstelligen Summen bei schweren Verletzungen. Die in diesem Beitrag dargestellten Beispiele aus der österreichischen Rechtsprechung geben eine Orientierung.

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