Wer eine Veranstaltung plant, stößt früher oder später auf den Begriff „Sicherheitskonzept“. Manche hören ihn zum ersten Mal bei der Behörde. Andere kennen ihn aus dem Gespräch mit der Security-Firma. Und nicht wenige fragen sich: Was ist das eigentlich genau? Brauche ich das wirklich?
Dieser Artikel erklärt in einfachen Worten, was ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen ist, was darin steht, was nicht — und warum es sich grundlegend von dem unterscheidet, was viele darunter vermuten.
Ein Vergleich, der es auf den Punkt bringt
Stellen Sie sich vor, Sie bauen ein Haus. Bevor die erste Mauer steht, brauchen Sie einen Architekturplan. Der Architekt zeichnet, wie das Haus aussehen soll, wo die tragenden Wände stehen, wie die Räume angeordnet sind und wo die Leitungen verlaufen. Er kennt die Bauordnung, die einschlägigen Normen und Richtlinien — und sorgt dafür, dass der Plan all diesen Anforderungen entspricht. Dann kommt das Bauunternehmen und setzt den Plan um. Es beherrscht sein Handwerk — aber es arbeitet nach dem Plan, den der Architekt erstellt hat.
Bei einer Veranstaltung ist es genauso. Das Sicherheitskonzept ist der Architekturplan. Es legt fest, wie die Sicherheit Ihrer Veranstaltung aufgebaut ist — welche Risiken bestehen, welche Maßnahmen dagegen getroffen werden und wer im Ernstfall was zu tun hat. Der Ordnerdienst oder das Security-Unternehmen ist das Bauunternehmen: Es setzt den Plan um.
Und genau hier liegt das häufigste Missverständnis.
Das häufigste Missverständnis: „Wir haben doch Security“
Viele Veranstalter:innen glauben, dass die Beauftragung eines Ordnerdienstes oder einer Security-Firma das Thema Sicherheit erledigt. Sie haben Personal vor Ort — also ist die Sicherheit geregelt. Das klingt logisch, ist es aber nicht.
Denn: Woher wissen die Ordner:innen, was sie tun sollen? Wer legt fest, an welchen Positionen welche Aufgaben umzusetzen sind? Wer definiert, was bei Sturm passiert, bei einem Stromausfall oder wenn ein Bereich zu voll wird? Wer entscheidet, ob die Veranstaltung unterbrochen wird — und wie das konkret abläuft?
Hinzu kommt: Der Ordnerdienst ist nur ein Baustein der Sicherheit vor Ort. Rettungswege planen, Fassungsräume berechnen, Kommunikationsketten zwischen Veranstalter:in, Behörde und Einsatzorganisationen aufbauen, Wetterereignisse bewerten, eine Programmunterbrechung vorbereiten — all das muss geplant und koordiniert werden, liegt aber nicht im Aufgabenbereich eines Security-Unternehmens.
All das steht im Sicherheitskonzept. Es ist das Dokument, das die Grundlage für alles schafft, was auf der Veranstaltung in puncto Sicherheit passiert. Ohne Sicherheitskonzept hat man Personal — aber keinen Plan. Und Personal ohne Plan kann im Ernstfall nicht das leisten, was es leisten müsste.
Um beim Hausbau-Vergleich zu bleiben: Wer eine Security-Firma beauftragt, ohne vorher ein Sicherheitskonzept erstellen zu lassen, baut ein Haus ohne Architekturplan. Die Handwerker:innen sind da — aber niemand hat ihnen gesagt, was sie bauen sollen.
Kurz gesagt: Ein Sicherheitskonzept ist ein Planungsdokument. Ein Ordnerdienst ist die Umsetzung. Das eine ersetzt das andere nicht. Beides zusammen ergibt eine funktionierende Sicherheitsorganisation.
Was steht in einem Sicherheitskonzept?
Ein Sicherheitskonzept fokussiert auf die Sicherheit der Besucher:innen. Es betrachtet die Veranstaltung ganzheitlich — den Ort, das Programm, die erwarteten Besucher:innen, die eingesetzte Technik, die zeitlichen Abläufe und die beteiligten Akteure. Es beschreibt nicht nur, was passieren soll, sondern auch wer dafür zuständig ist, wann es passiert und wie die einzelnen Maßnahmen zusammenspielen.
Dabei unterscheidet ein professionelles Sicherheitskonzept zwischen drei Ebenen:
Was Sie als Veranstalter:in tun müssen— weil ein Gesetz oder eine Verordnung es vorschreibt.
Was Sie tun sollten — weil eine Norm oder anerkannte Richtlinie es empfiehlt. Auch hier können Sie als Veranstalter:in entscheiden, eine empfohlene Maßnahme nicht umzusetzen — tragen dann aber im Schadensfall das Haftungsrisiko, weil Sie vom anerkannten Stand der Technik abgewichen sind.
Und was in Ihrem Entscheidungsspielraum als Veranstalter:in liegt — weil keine verbindliche Vorgabe existiert. Das Sicherheitskonzept schlägt Maßnahmen vor, Sie entscheiden, ob Sie diese umsetzen oder nicht.
Die wichtigsten Bestandteile, vereinfacht dargestellt:
Die Veranstaltung verstehen — Was genau ist geplant? Wo findet es statt? Wie viele Besucher:innen werden erwartet? Was ist das Programm? Das Sicherheitskonzept beginnt immer damit, die Veranstaltung als Ganzes zu erfassen.
Risiken erkennen — Welche Gefahren können bei dieser konkreten Veranstaltung auftreten? Was passiert bei schlechtem Wetter? Gibt es Engstellen auf dem Gelände? Sind pyrotechnische Effekte geplant? Das sind nur drei Beispiele — je nach Komplexität der Veranstaltung werden in der Risikobeurteilung zwischen 50 und 150 Gefahren systematisch erfasst und bewertet. Die Risikobeurteilung ist das Herzstück des Konzepts.
Maßnahmen definieren — Für jedes erkannte Risiko wird festgelegt, wie damit umgegangen wird. Ein Teil der Maßnahmen ist präventiv: Sie senken die Wahrscheinlichkeit, dass ein Risiko überhaupt eintritt. Das ist die Kernaufgabe des Sicherheitskonzepts. Für Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit nicht ausreichend gesenkt werden kann, greift die Notfallplanung: Sie definiert, wie das Schadensausmaß im Eintrittsfall begrenzt wird.
Fassungsraum bestimmen — Wie viele Personen dürfen sich gleichzeitig in der Veranstaltungsstätte oder in einem Teilbereich aufhalten? Der Fassungsraum ergibt sich in der Regel aus zwei Werten: der Kapazität der nutzbaren Fläche und der Kapazität der Fluchtwege. Bei Innenräumen kann auch die Kapazität der raumlufttechnischen Anlage eine Rolle spielen. Der geringere Wert bestimmt den Fassungsraum. Ein Beispiel: Eine Halle hat eine nutzbare Fläche für 6.000 Personen — aber die Fluchtwege lassen nur 480 Personen gleichzeitig sicher abströmen. Der Fassungsraum beträgt dann 480 Personen. Die Halle sieht dabei fast leer aus — aber die Fluchtwege geben nicht mehr her. Das ist ein typisches Ergebnis, das ohne Berechnung nicht sichtbar ist.
Verantwortlichkeiten klären — Wer entscheidet was? Wer informiert wen? Wer löst im Ernstfall die Räumung aus? Ein häufiger Irrtum: Viele Veranstalter:innen gehen davon aus, dass die Behörde vor Ort diese Entscheidungen trifft. In der Realität ist das selten der Fall — in vielen Fällen hat die Behörde gar nicht die rechtliche Möglichkeit, eine Veranstaltung abzubrechen. Die Verantwortung liegt in den meisten Fällen bei Ihnen als Veranstalter:in. Das Sicherheitskonzept klärt diese Fragen vorab — nicht erst auf der Veranstaltung.
Kommunikation regeln — Wer kommuniziert im Normalbetrieb mit wem, über welchen Kanal und in welcher Reihenfolge? Und wie ändert sich das im Notfall?
Lagepläne und Fluchtwege — Eine klare Übersicht über das Gelände, die Infrastruktur und die Fluchtwege. Nicht als Dekoration, sondern als Arbeitsgrundlage für alle Beteiligten.
Das sind die wichtigsten Bausteine — aber je nach Veranstaltung geht ein professionelles Sicherheitskonzept deutlich tiefer. In Abhängigkeit der Komplexität umfassen typische Sicherheitskonzepte zwischen 50 und 150 Seiten. Das klingt nach viel — ist es aber nicht, wenn das Konzept gut aufgebaut ist. Ein professionelles Sicherheitskonzept ist so strukturiert, dass jede:r Beteiligte genau den Teil findet, der für die eigene Aufgabe relevant ist. Es muss nicht von vorne bis hinten durchgelesen werden — es ist ein Arbeitsdokument, kein Roman. Die Leistungsseite zeigt im Detail, welche Inhalte wir in unseren Konzepten behandeln.
Gut zu wissen: Die Sicherheit der Arbeitnehmer:innen – also aller Personen, die bei der Veranstaltung arbeiten (Security, Technik, Catering, Bühnen, etc.) – ist ein eigener Fachbereich: der Arbeitnehmer:innenschutz. Dafür gibt es ein eigenes Konzept, das auf anderen gesetzlichen Grundlagen basiert.
Was steht nicht in einem Sicherheitskonzept?
Genauso wichtig wie die Frage, was drinsteht, ist die Frage, was nicht drinsteht. Denn viele erwarten Dinge von einem Sicherheitskonzept, die dort nicht hingehören. Das Sicherheitskonzept gibt den Rahmen vor, definiert die Aufgaben und weist die Veranstalter:in darauf hin, welche Fachbereiche beauftragt werden müssen. Die Detailplanung liegt dann bei der jeweiligen fachkundigen Organisation.
Kein Einsatzkonzept für den Ordnerdienst. Das Sicherheitskonzept definiert die Aufgaben für den Sicherheitsdienst — auch für die verschiedenen Szenarien im Stör- und Notfall. Mit welcher Personalstärke diese Aufgaben umzusetzen sind, hat in weiterer Folge der Ordnerdienst (Security) zu bestimmen. Die detaillierte Einsatzplanung — Schichtzeiten, konkrete Dienstanweisungen, Postenbeschreibungen — liegt beim Security-Unternehmen.
Kein sanitätsdienstliches Konzept. Das Sicherheitskonzept weist darauf hin, dass ein Sanitätsdienst erforderlich ist — je nach Bundesland und Veranstaltungsgröße gesetzlich verpflichtend oder empfohlen — und beschreibt unter anderem die Einbindung des Sanitätsdienstes in die Kommunikation der Veranstaltung. Das medizinische Fachkonzept — also die konkrete sanitätsdienstliche Planung — erstellt der beauftragte Sanitätsdienst.
Kein Verkehrskonzept im verkehrsbehördlichen Sinn. Das Sicherheitskonzept beschreibt die An- und Abreise der Besucher:innen. Straßensperren, Umleitungen und verkehrsrechtliche Anordnungen sind Sache der Verkehrsbehörde bzw. der Verkehrsplanung (eigenständiger Fachbereich).
Keine Baustatik. Wenn Bühnen, Tribünen oder temporäre Aufbauten errichtet werden, braucht es statische Nachweise. Die liefern die Hersteller:innen oder ein:e Statiker:in — nicht das Sicherheitskonzept. Das Sicherheitskonzept stellt jedoch dar, dass die Ergebnisse der statischen Abnahme — etwa zulässige Windlasten oder maximale Personenanzahl auf einer Tribüne — beim Veranstalter vorliegen müssen, weil diese Werte in die Sicherheitsplanung einfließen.
Das Prinzip ist immer dasselbe: Das Sicherheitskonzept ist das strategische Basisdokument, aus dem sich alle weiteren Teilkonzepte und Fachplanungen ableiten. Es gibt den Rahmen vor, definiert die Anforderungen — und sorgt dafür, dass die einzelnen Fachbereiche ineinandergreifen, statt isoliert nebeneinander zu arbeiten.
Wann brauche ich ein Sicherheitskonzept?
Die kurze Antwort: Immer dann, wenn Sie die Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen tragen.
Die rechtliche Antwort ist etwas differenzierter. In Österreich regelt jedes Bundesland das Veranstaltungsrecht eigenständig — neun Bundesländer, neun Veranstaltungsgesetze. Je nach Bundesland, Veranstaltungsart und erwarteter Besucher:innenzahl gelten unterschiedliche Anforderungen.
Einige Orientierungswerte: In Wien verlangt das Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 ein Sicherheitskonzept, wenn mehr als 5.000 Besucher:innen gleichzeitig an einer Veranstaltung teilnehmen können. Die Behörde kann ein Sicherheitskonzept aber auch unterhalb dieser Grenze verlangen — nämlich dann, wenn die Veranstaltung ein besonderes Gefahrenpotenzial aufweist. In Tirol liegt die Grenze bei 1.500 Besucher:innen. In Salzburg wird die Pflicht künftig ab 2.000 teilnehmenden Personen gelten.
Neben den Veranstaltungsgesetzen gibt es Regelwerke, die bundeslandübergreifend gelten. Die OIB-Richtlinie 4 — eine bautechnische Richtlinie, die über die Bauordnungen der Bundesländer als Stand der Technik gilt — schreibt bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucher:innen ein Sicherheitskonzept vor. Die ÖNORM EN 13200-8 geht noch weiter: Sie fordert ein Sicherheitskonzept für jede Veranstaltung — unabhängig von der Größe.
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht gilt: Als Veranstalter:in haben Sie eine allgemeine Schutzpflicht gegenüber Ihren Besucher:innen. Kommt es zu einem Personenschaden, wird geprüft, ob Sie angemessene Vorkehrungen getroffen haben. Ein Sicherheitskonzept dokumentiert genau das — und kann im Haftungsfall den Unterschied ausmachen.
Wer erstellt ein Sicherheitskonzept?
Das ist eine berechtigte Frage — und eine, die in Österreich nicht so eindeutig geregelt ist, wie man annehmen würde. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die festlegt, wer ein Sicherheitskonzept schreiben darf. Es gibt kein eigenes Gewerbe dafür.
In der Praxis schreiben manche Security-Unternehmen Sicherheitskonzepte. Manche Veranstalter:innen schreiben sie selbst. Und manche beauftragen spezialisierte Fachplaner:innen.
Der Unterschied liegt in der Perspektive: Ein Security-Unternehmen plant aus der Umsetzungsperspektive — es denkt in Personal, Positionen und Einsatzzeiten. Das ist sein Kerngeschäft. Ein:e Fachplaner:in plant aus der Gesamtperspektive — Risikobeurteilung, Besucherströme, Fluchtwege, Kommunikation, Normen und gesetzliche Anforderungen. Beides hat seine Berechtigung. Beides ist etwas anderes.
Um beim Hausbau zu bleiben: Ein Bauunternehmen kann ein Haus bauen. Ein Architekturplan kommt trotzdem vom Architekten.
Zu diesem Thema gibt es einen eigenen Artikel, der die Frage ausführlich behandelt — er ist in Vorbereitung.
Häufige Fragen zum Sicherheitskonzept
Brauche ich ein Sicherheitskonzept, auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist?
Nicht jede Veranstaltung unterliegt einer gesetzlichen Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts. Die Pflicht hängt vom Bundesland, der Veranstaltungsgröße und der Veranstaltungsart ab. Unabhängig davon haben Sie als Veranstalter:in eine allgemeine Schutzpflicht gegenüber Ihren Gästen. Ein Sicherheitskonzept dokumentiert, dass Sie angemessene Vorkehrungen getroffen haben — und kann Ihr Haftungsrisiko im Schadensfall erheblich reduzieren.
Ist ein Sicherheitskonzept dasselbe wie ein Notfallplan?
Nein. Das Sicherheitskonzept ist das übergeordnete Basisdokument. Es beschreibt die gesamte Sicherheitsplanung — von der Risikobeurteilung über die Verantwortlichkeiten bis zur Kommunikation. Die Notfallplanung ist ein Teilbereich, der sich aus dem Sicherheitskonzept ableitet: Räumungskonzept, Maßnahmenpläne für definierte Szenarien, Programmunterbrechungsverfahren und Durchsagetexte. Das Sicherheitskonzept beschreibt die Prävention, die Notfallplanung beschreibt die Reaktion.
Reicht es, wenn die Security-Firma ein Sicherheitskonzept schreibt?
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die das verbietet. Die Frage ist, was das Konzept leisten soll. Ein Security-Unternehmen plant in der Regel den Ordnerdienst — Personal, Positionen, Einsatzzeiten. Ein Sicherheitskonzept umfasst deutlich mehr: Risikobeurteilung, Fassungsraum, Fluchtwege, Kommunikationsstruktur, Normen und gesetzliche Anforderungen. Wenn das Konzept im Behördenverfahren oder im Haftungsfall bestehen soll, braucht es diese Tiefe.
Wie umfangreich ist ein Sicherheitskonzept?
Das hängt von der Veranstaltung ab. In Abhängigkeit der Komplexität umfassen typische Sicherheitskonzepte zwischen 50 und 150 Seiten. Für ein mehrtägiges Open-Air-Festival mit mehreren Bühnen, Campingbereichen und 30.000 Besucher:innen pro Tag können es 200 Seiten und mehr sein — zuzüglich der Teilkonzepte. Der Umfang richtet sich nach dem, was die Veranstaltung tatsächlich braucht.
Kann ich das Sicherheitskonzept selbst schreiben?
Grundsätzlich ja. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die das untersagt. Die Frage ist, ob Sie die fachliche Expertise haben, um alle relevanten Risiken systematisch zu erfassen und die geltenden Normen und gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Denn ein Sicherheitskonzept ist immer auch eine Dokumentation: Es weist nach, welche Risiken Sie erkannt, welche Maßnahmen Sie getroffen und welche Entscheidungen Sie bewusst getroffen haben. Kommt es zu einem Personenschaden und ein Risiko wurde im Konzept nicht erfasst, fehlt Ihnen genau dieser Nachweis — und die Frage, warum das Risiko nicht berücksichtigt wurde, wird gestellt. Ein Sicherheitskonzept, das über 50 einschlägige Normen und das Veranstaltungsgesetz Ihres Bundeslandes berücksichtigen muss, erfordert spezialisiertes Fachwissen.