In der Praxis heißt fast jedes Dokument „Notfallplan“. Tatsächlich unterscheiden die einschlägigen Normen zwei verschiedene Pläne, die von zwei verschiedenen Parteien erstellt werden und ineinandergreifen müssen. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied zwischen Ausweichplan und Notfallplan, wer welchen erstellt und was konkret in welches Dokument gehört.
Das Missverständnis: nicht jeder Notfallplan ist ein Notfallplan
Wer ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erstellt, wird oft gefragt: „Haben Sie auch einen Notfallplan?“ Gemeint ist damit fast immer das betriebliche Dokument der Veranstalter:in. In der Sprache der ÖNORM EN 13200-8 ist das aber gar nicht der Notfallplan, sondern der Ausweichplan. Der Begriff „Notfallplan“ ist eine Falle, weil er im allgemeinen Sprachgebrauch und in manchen Übersetzungen mal das Dokument der Veranstalter:in und mal das der Einsatzkräfte meint. Die Norm ist hier eindeutig, und genau diese Eindeutigkeit hilft, wenn es darauf ankommt.
Was die ÖNORM EN 13200-8 unterscheidet
Die Norm für das Sicherheitsmanagement von Zuschaueranlagen definiert drei Dokumente:
Ausweichplan: „Strategiedokument, das die Maßnahmen ausführt, die bei am Veranstaltungsort vorkommenden Zwischenfällen zu ergreifen sind, die sich nachteilig auf die öffentliche Sicherheit auswirken oder den normalen Betrieb unterbrechen könnten.“
ÖNORM EN 13200-8, Pkt. 3.5
Notfallplan: „Plan, der von den Rettungsdiensten und/oder der örtlichen Behörde erarbeitet wurde und ihnen vorliegt, um mit einem Zwischenfall in den Zuschaueranlagen oder in der näheren Umgebung umzugehen.“
ÖNORM EN 13200-8, Pkt. 3.9
Evakuierungsplan: „Strategiedokument, das sicherstellt, dass die Zuschaueranlagen im Notfall nach dem Notfallplan evakuiert werden können.“
ÖNORM EN 13200-8, Pkt. 3.10
Der entscheidende Unterschied zwischen Ausweich- und Notfallplan ist also nicht die Größe des Ereignisses, sondern die Urheberschaft. Die Norm sagt das ausdrücklich:
„Obgleich die Ausweichpläne vom Management der Zuschaueranlage und/oder vom Sicherheitsbeauftragten und die Notfallpläne von den Rettungsdiensten erarbeitet werden, müssen die beiden Pläne miteinander kompatibel sein.“
ÖNORM EN 13200-8, Pkt. 4.3.7
Vereinfacht: Der Ausweichplan ist Ihrer, der Notfallplan ist der der Einsatzkräfte und der Behörde, und beide müssen aufeinander abgestimmt sein. Der Evakuierungsplan ist kein gleichrangiger dritter Plan, sondern die Umsetzungsebene für Räumung und Evakuierung, die am Notfallplan hängt.
Was in den Ausweichplan gehört (Ihr Dokument)
Der Ausweichplan deckt laut Norm „sämtliche vorhersehbaren Zwischenfälle, ob groß oder klein“ ab. Die ÖNORM EN 13200-8 nennt dazu unter anderem:
- Bauliches Versagen und ungünstige Wetterbedingungen (Wind, Schnee, Blitz, Überschwemmung, Hitze).
- Ausfall von Technik und Versorgung (Strom, Aufzüge, Wasser, Beschallungsanlage, Anzeigetafeln).
- Ausfall der internen und externen Kommunikation, der mobilen Kommunikation und des Notruf-Funks.
- Versagen des Sicherheitsmanagements (Schlüsselpersonal erscheint nicht, zu wenige qualifizierte Ordner:innen).
- Zuschauerbezogene Zwischenfälle (Gedränge, Überfüllung, Eindringen in den Aktionsbereich, Störungen, Pyrotechnik).
- Medizinische Zwischenfälle.
- Feuer und starke Rauchentwicklung, Bombendrohung oder nicht zuordenbares Gepäck, Gasleck.
- Notevakuierung, abgebrochene Veranstaltung und die Wiederherstellung nach einem Zwischenfall.
Bemerkenswert: Selbst die Notevakuierung steht im Ausweichplan, nicht im Notfallplan. Der Ausweichplan ist also das breite betriebliche Reaktionsdokument für alles, was Sie selbst antizipieren und steuern können. Die Norm betont zudem, dass der Erfolg eines Ausweichplans an einer klaren Anordnungs- und Kontrollstruktur und an einer vorbestimmten Kommunikationsstrategie hängt, die über Anzeigetafeln, Lautsprecher und den Ordnerdienst umgesetzt wird. Zuständigkeiten und Durchsagewege gehören also ausdrücklich hinein.
Was in den Notfallplan gehört (das Dokument der Einsatzkräfte)
Der Notfallplan überträgt die Maßnahmen und ihre Koordination in Abhängigkeit vom angenommenen Schadensereignis. Die ÖNORM EN 13200-8 nennt unter anderem:
- Organisation des Notfallsystems und Verfahren zur Alarmauslösung.
- Mobilisierung von Mitteln außerhalb der Anlage.
- Betriebliche Verfahren der Verantwortlichen für das Notfallmanagement.
- Koordinierung der Pläne und Sicherheit der Anlagen.
- Aktivierung von Schutzsystemen und -ausrüstung.
- Verfahren für die teilweise oder vollständige Evakuierung.
- Besondere Verfahren für Personen mit besonderen Bedürfnissen.
- Standorte für Maßnahmen, Zufahrten und Manövrierflächen für Rettungsfahrzeuge, Parkzonen und Knoten des öffentlichen Nahverkehrs.
Die Personen mit besonderen Aufgaben im Notfallplan, also Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst, Ordner:innen und die Verantwortlichen für Audio- und Videokommunikation, müssen ihre Aufgaben kennen und beherrschen.
Wer erstellt was? Der Unterschied auf einen Blick
| Merkmal | Ausweichplan | Notfallplan |
|---|---|---|
| Wer erstellt | Sicherheitsmanagement bzw. Sicherheitsbeauftragte:r der Veranstaltung | Rettungsdienste und Behörde |
| Blickwinkel | betrieblich: alles Vorhersehbare auffangen | einsatzorganisatorisch: koordinierte Gefahrenabwehr |
| Umfang | bauliche, technische, personelle und zuschauerbezogene Zwischenfälle bis zur Notevakuierung | Alarmierung, externe Mittel, Koordinierung, Evakuierung, Zufahrten |
| Norm | ÖNORM EN 13200-8, 3.5 / 4.3.8 | ÖNORM EN 13200-8, 3.9 / 4.3.7 |
| Gemeinsam | müssen miteinander kompatibel sein | müssen miteinander kompatibel sein |
Tabelle 1: Ausweichplan und Notfallplan im Vergleich
International dieselbe Logik
Der britische Green Guide zieht dieselbe Linie, nur mit anderen Wörtern. Er trennt den Contingency Plan, den das Management erstellt, vom Emergency Plan, auch Major Incident Plan genannt, den die Einsatzkräfte nach dem Civil Contingencies Act 2004 erstellen. Achtung Übersetzungsfalle: Der englische Emergency Plan entspricht dem ÖNORM-Notfallplan, also dem Plan der Einsatzkräfte, und der Contingency Plan entspricht dem Ausweichplan. Werden Quellen gemischt, ist schnell unklar, wer wofür zuständig ist. Beide Regelwerke verlangen dasselbe: Die beiden Dokumente müssen kompatibel sein.
Und der Krisenmanagementplan?
Ein dritter Plantyp folgt einer ganz anderen Logik. Der Krisenmanagementplan der ÖNORM EN ISO 22361 plant nicht das Ereignis, sondern die Entscheidungsfähigkeit, also wer den Krisenstab aktiviert, wer entscheidet und wie kommuniziert wird. Er soll deshalb ausdrücklich szenariounabhängig sein. Mehr dazu im Beitrag „Störfall, Notfall, Krise, Katastrophe: der Unterschied bei Veranstaltungen“.
Checkliste: Das gehört in Ihren Ausweichplan
- Szenarienliste: Technik, Versorgung, Kommunikation, Personal, Wetter, Zuschauer, Medizin, Feuer und Bedrohungslagen.
- Auslöser und Schwelle je Szenario, also woran Sie es erkennen und wer reagiert.
- Klare Anordnungs- und Kontrollstruktur: wer auf welcher Ebene entscheidet.
- Kommunikationsstrategie inklusive Durchsagewege (Anzeigetafeln, Lautsprecher) und vorformulierte Ausweich- und Notfalltexte.
- Schnittstelle und Kompatibilität mit dem behördlichen Notfallplan.
- Notevakuierung und Programmabbruch (Show-Stop-Verfahren).
- Wiederherstellung nach einem Zwischenfall.
Häufige Fragen
Laut ÖNORM EN 13200-8 wird der Notfallplan von den Rettungsdiensten und/oder der örtlichen Behörde erstellt. Er regelt die organisationsübergreifende Reaktion.
Den Ausweichplan erstellt das Sicherheitsmanagement beziehungsweise der oder die Sicherheitsbeauftragte der Veranstaltung (ÖNORM EN 13200-8). Er ist Ihr betriebliches Dokument für alle vorhersehbaren Zwischenfälle.
Nicht in der Größe des Ereignisses, sondern in der Urheberschaft. Der Ausweichplan ist der Plan der Veranstalter:in, der Notfallplan der der Einsatzkräfte. Beide müssen laut Norm miteinander kompatibel sein.
Nein. Der Evakuierungsplan stellt sicher, dass im Notfall nach dem Notfallplan geräumt werden kann. Er ist die Umsetzungsebene der Räumung, kein gleichrangiger dritter Plan.
Fazit
„Notfallplan“ ist kein Sammelbegriff. Der Ausweichplan ist Ihr betriebliches Dokument für alle vorhersehbaren Zwischenfälle, der Notfallplan ist der der Einsatzkräfte und der Behörde, und der Evakuierungsplan ist die Räumungsebene dazu. Sind die drei sauber getrennt und aufeinander abgestimmt, ist nicht nur die ÖNORM EN 13200-8 erfüllt - im Ernstfall ist auch klar, wer was macht. Wenn Sie Unterstützung bei der Notfallplanung brauchen, sind Sie bei siflux richtig.